Mitteilungsvorlage - 36/MV/125/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf Grundlage des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Tützpatz und des Schreibens der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 04.07.2022 ist die Anbringung von haushaltswirtschaftlichen Sperren im Ergebnis- und Finanzhaushalt gemäß beigefügter Anlage erforderlich. Diese werden vom Bürgermeister der Gemeinde angeordnet.

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Anlagen

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