Beschlussvorlage - 01/BV/573/2022-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Rottenhof und Trostfelde sind durch einen ländlichen Weg miteinander verbunden. Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister von Groß Teetzleben Herr Schwarz und der Bürgermeisterin der Stadt Altentreptow Frau Ellgoth, besteht ein großes Interesse daran, den Verbindungsweg zu erneuern. 

Dieser Bereich befindet sich in der Flurneuordnung. In diesem Programm möchten die Gemeinde Groß Teetzleben und die Stadt Altentreptow den Weg „Rottenhof-Trostfelde“, unter zur Hilfenahme von Fördermitteln, ausbauen. Die Förderung beträgt 90%. Des Weiteren wird es zwischen der Gemeinde Groß Teetzleben und der Stadt Altentreptow eine Vereinbarung geben, bezüglich der Kostenteilung. (01/BV/005/2019)

Der Finanzausschuss hat auf seiner Sitzung am 24.08.2022 folgende zusätzliche Angaben gefordert:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1.066.002,00 €. Bei einer Förderung von 90 % beläuft sich der Eigenanteil insgesamt auf 106.600 EUR. Aufgrund der Straßenlänge von 1.590 m verteilt sich der verbleibende Eigenteil (Auszahlungen) wie folgt:

Stadt Altentreptow  760 m   51.000 EUR

Gemeinde Groß Teetzleben 830 m  55.600 EUR

Im Haushaltsplan 2023 der Stadt Altentreptow ist demzufolge ein Eigenanteil in Höhe von 51.000 EUR aufzunehmen.

Die Stadt schließt mit der Gemeinde Groß Teetzleben ist eine Vereinbarung zur Übernahme des Eigenanteils von 55.600 EUR ab.

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, den Fördermittelantrag für den Weg „Rottenhof-Trostfelde“, an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, zu stellen. Die Förderung beträgt 90%.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1.066.002,00 EUR. Der Eigenanteil der Stadt Altentreptow beträgt 51.000 EUR.

Die Stadt schließt mit der Gemeinde Groß Teetzleben ist eine Vereinbarung zur Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 55.600 EUR ab.

Die Eigenmittel sind in den Haushaltsplan 2023 einzustellen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 x

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 5.4.1.00.

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 Gemeindestraßen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

0 

 

 

 

0 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

51.000,00 € 

Maßnahmesumme:

0 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

0 

 

Erläuterungen:

 

Die Maßnahme wird im Haushaltsplan 2023 investiv aufgenommen.

 

 

 

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