Beschlussvorlage - 03/BV/100/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung, Deckung der ÜPL , Anschaffung eines Ersatzantriebes für das Tor der FFW Bartow (03/BM/099/2022)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau- Gebäude- und Liegenschaftsmanagement / Bauhof
- Bearbeiter:
- Luca Mark Mielke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bartow
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Entscheidung
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05.10.2022
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Sachverhalt
In der Feuerwehr der Gemeinde Bartow war das Sektionaltor defekt. Grund dafür war ein defekter Antriebsmotor. Da dieses Ereignis nicht vorhersehbar war, wurde dafür kein Geld im HH-2022 eingeplant. Auf dem Produktsachkonto 1.2.6.01.52360000 (Unterhaltung Maschinen und technische Anlagen) sind 2.000,00 € geplant, diese werden aber für die Wartung der Anlagen benötigt.
Es lag ein Angebot der Firma, welche auch das Sektionaltor wartet,vor. Das Angebot für den Ersatzantrieb belief sich auf 2.395,47 €, wobei die Arbeitskosten pauschal berechnet wurden. Für die Maßnahme wurden 2.600,00 € benötigt. Die Deckung konnte aus dem Produktsachkonto 1.2.6.01.52310000 erfolgen. Dort wurden 27.500,00 € für eine neue Gasheizung eingeplant. Diese Maßnahme wird nun nicht durchgeführt, da durch die aktuelle Lage der Einbau einer Gasheizung nicht sinnvoll ist.
Nach § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Bartow darf der Bürgermeister nur bei einer überplanmäßigen Aufwendung bis 1.000 € entscheiden, alles was dort drüber liegt bedarf des Beschlusses der Gemeindevertretersitzung.
Gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V darf der Bürgermeister in dringlichen Fällen anstelle der Gemeindevertretung entscheiden.
Durch den Ausfall des Antriebes war die Feuerwehr nicht zu 100 % einsatzfähig. Um die Pflichtaufgabe des Brandschutzes zu 100 % zu erfüllen, musste der Antrieb so schnell wie möglich gewechselt werden. Die Einberufung einer Dringlichkeitssitzung der Gemeindevertretung innerhalb von drei Tagen war nicht möglich, da man schnell handeln musste. Insofern musste der Bürgermeister gemäß § 39 (6) KV M-V in äußerster Dringlichkeit mit Beschluss 03/BM/099/2022 handeln. Da der Bürgermeister und seine 1. Stellvertreterin zu diesem Zeitpunkt im Urlaub waren, hat der 2. Stellvertreter den Beschluss und den Direktauftrag in Vertretung unterschrieben.
Die Entscheidung ist somit im Nachgang durch die Gemeindevertretung nach § 39 Absatz 6 KV M-V nach zu genehmigen.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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nein |
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ja |
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ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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stehen zur Verfügung unter |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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1.2.6.01.52360000 |
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1.2.6.01.52310000 |
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Bezeichnung: Unterhaltung der Maschinen und technischen Anlagen |
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Bezeichnung: |
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Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
1.940,00 € |
Haushaltsmittel: |
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35.890,00 € |
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0,00 € |
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0,00 € |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
2.600,00 € |
Maßnahmesumme: |
2.600,00 € |
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noch verfügbar: |
-660,00 € |
noch verfügbar: |
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33.290,00 € |
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Erläuterungen: Die geplanten 1.940,00 € auf 1.2.6.01.52360000 werden noch für laufenden Wartungen an der TS und dem Rolltor benötigt. |