Beschlussvorlage - 01/BV/571/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Altentreptow hat einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe für die Straßensozialarbeit als niederschwellige Form der Jugendarbeit im Stadtgebiet gesucht. Des Weiteren wurde ein/e Schulsozialarbeiter/in für die Grundschule in Altentreptow gesucht.

Durch die Stadtvertretung wurde die Bürgermeisterin ermächtigt, nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens die entsprechende Auswahl zu treffen und alle nötigen Vereinbarungen diesbezüglich zu veranlassen.

 

Die Wahl für den/die Streetworker bzw. der/ die Schulsozialarbeiter/in ist auf das Kreisdiakonische Werk Greifswald e.V., Bugenhagenstraße 1-3, 17489 Greifswald gefallen.

Das Kreisdiakonische Werk beantragt die Fördermittel, nicht wie geplant beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, da es dort einige Schwierigkeiten gab. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte kann dem Träger keine Garantie geben, wie lange die Richtlinie III noch gilt bzw. Fördermittel vergeben werden.

 

Daher werden die Fördergelder über ein anderes Förderprogramm bei der Organisation „Aktion Mensch“ beantragt. Das wird mindestens für 3 Jahre und sogar länger gefördert.

 

Die Mittel, die seitens der Stadt Altentreptow bereits in den Haushalt 2023 eingestellt wurden, werden trotzdem dafür verwendet, auch wenn die Förderung nicht wie geplant durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit abgedeckt wird.

 

 Eigenanteil Jugendsozialarbeit Stadt Haushalt 2023: ca. 17.820,00 €

 Eigenanteil Schulsozialarbeit Stadt Haushalt 2023:  ca. 25.920,00 €

 

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt, die Förderung der Stelle des/r Streetworkers/in und des/r Schulsozialarbeiters/in mit dem Kreisdiakonischen Werk

Greifswald e.V., Bugenhagenstraße 1-3, 17489 Greifswald auch durch einen anderen Fördertopf „Aktion Mensch“ durchzuführen. Die geplanten Eigenmittel in Höhe von:

 

  Eigenanteil Jugendsozialarbeit Stadt Haushalt 2023: ca. 17.820,00 €

  Eigenanteil Schulsozialarbeit Stadt Haushalt 2023:  ca. 25.920,00 €

 

werden an das Kreisdiakonische Werk gezahlt, sobald die Verträge bezüglich der beiden Stellen fertig gestellt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren: ab 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 01/2.1.1.01.52551000 – Schulsozialarbeit

01/3.6.6.00.52551000 – Jugendsozialarbeit (Streetworker)

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 Grundschule/ Kostenerstattungen an priv. Unternehmen

Jugendarbeit/ Kostenerstattungen an priv. Unternehmen

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

25.920,00 € - Schulsozialarbeit

17.820,00 - Jugendsozialarbeit  

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Die Haushaltsmittel werden im Rahmen der Finanzplanung 2022 und in der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt.

 

 

 

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