Beschlussvorlage - 40/BV/105/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Breesen beabsichtigt auf Antrag des Vorhabenträgers „Erneuerbare Energien Teetzleben GmbH & Co.KG, Carl-Hopp-Straße 4b, 18069 Rostock“ die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Breesen für die Freiflächenphotovoltaikanlage im westlichen Gemeindegebiet (s. Übersichtsplan).

 

Die Gemeinde Breesen verfügt derzeit nicht über einen Flächennutzungsplan. Bisherige Entwicklungen waren ohne Flächennutzungsplan begründbar. Die Gemeinde Breesen macht von der Möglichkeit Gebrauch, einen Teilflächennutzungsplan unter Bezug von § 5 Abs. 2b BauGB aufzustellen. Die Gemeinde Breesen geht davon aus, dass die Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage den Kriterien nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entspricht. Insofern wird, sofern erforderlich, die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes erfolgen.

 

Die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5.

 

Der sachliche Teilflächennutzungsplan wird unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen des BauGB nach Abstimmung des Erfordernisses mit den zuständigen Behörden und Stellen (Landkreis, Amt für Raumordnung und Landesplanung) erstellt.

Für die Einleitung des Verfahrens ist der Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Breesen zum Thema Freiflächenphotovoltaikanlagen Voraussetzung.

 

Die in den Geltungsbereich einbezogenen Flurstücke ergeben sich aus dem beigefügten Übersichtsplan und dem Antrag des Vorhabenträgers.

Im weiteren Planaufstellungsverfahren und in der Planbearbeitung können sich Änderungen oder Ergänzungen unter Berücksichtigung naturräumlicher Vorgaben oder technischer Anforderungen und die Verfügbarkeit von Grundstücken ergeben.

 

Die Zielsetzung besteht darin, Flächen, die von geringer Ackerwertzahl geprägt sind, für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu nutzen. Die vorhandene Infrastruktur mit den Umspannwerken soll genutzt werden. Der erzeugte Strom soll in das vorhandene Stromnetz eingespeist werden. Die Entwicklung der Freiflächenphotovoltaikanlage ist aus Sicht der Gemeinde ein Beitrag zur Energiewende. Unter den zukünftigen

 

Freiflächenphotovoltaikanlagen sollen die landwirtschaftlichen Flächen weiterhin genutzt werden, z.B. als Grünland. Die verkehrliche Erreichbarkeit und Anbindung der Flächen ist über vorhandene Wege und Anbindung der landwirtschaftlichen Flächen gesichert.

 

Aus Sicht der Gemeinde ist zu diesem Zeitpunkt kein Standortkonzept erforderlich. Verfügbare Flächen sollen für die Entwicklung der Freiflächenphotovoltaikanlage genutzt werden. Über die Erfordernisse eines Standortkonzeptes/ einer Standortalternativenprüfung kann im weiteren Abstimmungsverfahren entschieden werden. Für die Vorbereitung des Planvorhabens ist die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens erforderlich. Die Ackerwertzahlen liegen mit Werten unter 40 in dem für Zielabweichungsverfahren geeigneten Wertigkeitsbereich für landwirtschaftlich genutzte Flächen.

 

Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sind unter Berücksichtigung der gutachterlichen Ergebnisse und der Abstimmung im Zielabweichungsverfahren die planungsrechtlichen Vorbereitungen zu veranlassen.

 

Mit der zuständigen Landesplanungsbehörde ist die Notwendigkeit der Bearbeitung ob der Flächennutzungsplanung abzustimmen; oder es ist abzustimmen, ob es genügt, ein Standortkonzept zu entwickeln und daraus den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu gestalten.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben es eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breesen fasst den Beschluss über die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Breesen im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 für die Freiflächenphotovoltaikanlage im westlichen Gemeindegebiet an der Grenze zu den Gemeinden Wildberg und Knorrendorf.

 

  1. Der Teilbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplanes für den Aufstellungsbeschluss ist im Übersichtsplan ersichtlich. Die Teile des Plangebietes befinden sich im Gemeindegebiet. Es handelt sich um Flächen und Teilflächen von Flurstücken der Gemarkung Breesen Flur 2 und der Gemarkung Pinnow Flur 1. Der Änderungsbereich wird begrenzt:

-          im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Gemeindegrenze zu Wildberg

-          im Osten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen

-          im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen

-          im Westen: durch Flächen für Wald und die Gemeindegrenze zur Gemeinde Knorrendorf

 

  1. Das Planungsziel besteht in der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen.

 

  1. Die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes ist im Regelverfahren vorgesehen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Die Kosten der Planung übernimmt der Vorhabenträger

 

 

 

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Anlagen

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