Beschlussvorlage - 40/BV/104/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß der Zuwendungsrichtlinie des Amtes Treptower Tollensewinkel, die gleichermaßen für die Gemeinden gilt, gewährt die Gemeinde Breesen im Rahmen seines Haushaltsplanes Zuwendungen für Maßnahmen der Kulturförderung und die Förderung von Vereinen.

 

Mit Datum vom 06. April 2022 stellte der Förderverein Denkmalgeschützter Kirchen Breesen/Pinnow e.V., Dorfstraße 22 in 17091 Breesen einen Antrag auf finanzielle Förderung. In diesem Antrag ist keine Summe genannt.

 

Der Ortsteil Pinnow in der Gemeinde Breesen feiert in diesem Jahr sein 750jähriges Bestehen. Die Festveranstaltung ist in der Zeit vom 21.07.-24.07.2022 geplant.

Um einige niveauvolle Veranstaltungen vorzubereiten, benötigen sie finanzielle Unterstützung und rechnen dabei auch mit der Hilfe der Gemeinde Breesen.

 

Entsprechend der Zuwendungsrichtlinie ist die Maßnahme förderfähig.

 

Da der Antrag nicht fristgerecht bis 30.09. des vergangenen Jahres und formal entsprechend der Antragsregularien vorgelegt wurde, müsste der Antrag abgelehnt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für zukünftige Antragsstellungen dieses formale Antragsverfahren einzuhalten ist.

 

In der Gemeindevertretung am 10.03.2022 hatten sich die Gemeindevertreter unter dem TOP 12 – Mitteilungen – dafür entschieden, die Mittel zu bewilligen. Kommunalrechtlich ist aber der formale Beschluss herbeizuführen.

 

Gemäß § 3.1. der Richtlinie vom 24.11.2017, zuletzt geändert am 02.06.2021 entscheidet die Gemeinde über die Bewilligung.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen. Laut vorliegender Satzung des Vereins ist Herr Klaus Noack erster Vorsitzender und gleichzeitig Bürgermeister der Gemeinde Breesen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Breesen beschließt, dem Förderverein Denkmalgeschützter Kirchen Breesen/Pinnow e.V. für das Projekt „750jähriges Bestehen des Ortsteils Pinnow in der Gemeinde Breesen“ eine Zuwendung in Höhe von 1.500 EUR zu gewähren

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 2.8.1.00./52490000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Heimat- u. Kulturpflege/Sonstige Aufwendungen für Sach- u. Dienstleitungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

3.500 € 

Haushaltsmittel:

 

 

 

0,00 € 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

1.500 € 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

2.000 € 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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