Beschlussvorlage - 14/BV/088/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 14.05.2022 übergab der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Letzin e.V. der Freiwilligen Feuerwehr Letzin einen Anhänger. Diesen hat der Förderverein aus eigenen  Mitteln gekauft und für die FF Letzin einsatztauglich aufgebaut. Die Material- und Montagekosten belaufen sich auf 6.818,97 €.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Gnevkow ist die Gemeindevertretung für die Annahme von Spenden in dieser Größenordnung zuständig.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gnevkow beschließt, die Sachspende (Feuerwehr-Anhänger) des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Letzin e.V. für die Freiwillige Feuerwehr Letzin in Höhe von insgesamt 6.818,97 € anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr: 2022

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 1.2.6.01/3000.68151000 (a)

1.2.6.01/1000.78560000  (b)

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

a) Einzahlung aus Investitionszuwendungen von privaten Unternehmen

b) Auszahlungen f. Fahrzeuge, Maschinen u. techn. Anlagen

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

        0,00 €

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

  0,00 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

         0,00 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

     0,00 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:  Da es sich um eine investive Sachspende handelt, ist diese nur über die Anlagebuchhaltung zu erfassen und wirkt sich zukünftig im Ergebnishaushalt/Ergebnisrechnung in Form der Auflösung von Sonderposten und Abschreibungen aus.

 

 

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Anlagen

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