Beschlussvorlage - 38/BV/120/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Festsetzung der Kosten für die Kindertagesstätte „LandKinderGarten“ Wildberg müssen die Kosten kalkuliert und mit dem Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte verhandelt werden.

 

Für die Kita „LandKinderGarten“ in Wildberg wurden mit dem Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte neue Entgeltverhandlungen geführt und entsprechend neue Platzkosten festgelegt auf Basis der vorliegenden Kalkulation.

 

Gemäß § 6 KAG M-V  sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten. Der Gebührenberechnung ist ein Kalkulationszeitraum  zu Grunde zu legen.

Die Kalkulation erfolgte auf Basis von Vergleichswerten und der Kostenstruktur aus Vorjahren.

Die neuen Platzkosten sollen ab dem 01.06.2022 gelten.

 

Dazu muss die Gemeinde Wildberg das Einvernehmen gemäß § 24 Absatz 1 KiföG M-V entsprechend der im Ergebnis verhandelten Leistungs-

und Qualitätsentwicklungsvereinbarung sowie der Entgeltvereinbarung zum 01.06.2022 für die Einrichtung Kita "LandKinderGarten“ Wildberg mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte herstellen.

 

Folgende Platzkosten ergeben sich in der Gegenüberstellung:

 

Platz

Platzkosten alt

Platzkosten ab 01.06.2022

Krippe ganztags 10 Std.

970,57 €

1.159,71 €

Krippe Teilzeit 6 Std.

637,46 €

769,60 €

Krippe Halbtags 4 Std.

470,91 €

574,55 €

Kindergarten ganztags 10 Std.

579,59 €

674,37 €

Kindergarten teilzeit 6 Std.

402,87 €

478,40 €

Kindergarten halbtags 4 Std.

314,52 €

380,41 €

Hort ganztags 6 Std.

278,55 €

322,38 €

Hort teilzeit 3 Std.

222,25 €

267,21 €

 

Die dargestellten Kosten wurden vollumfänglich vom Landkreis MSE anerkannt.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen. 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Wildberg beschließt die als Anlage beigefügten Betriebskosten für die Kindertagesstätte "LandKinderGarten“ Wildberg zum 01.06.2022.

 

Des Weiteren beschließt die Gemeinde Wildberg das Einvernehmen der Gemeinde über die neu verhandelten Platzkosten ab dem 01.06.2022 zwischen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Gemeinde Wildberg als Träger der Kindertageseinrichtung „LandKinderGarten“.

 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

38/ 3.6.5.02.41443000

 

 

 

Bezeichnung:

Kita/ Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbände

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Durch die neuen Entgelte erzielt die Gemeinde Wildberg Mehreinnahmen.

Dadurch wird der Jahresfehlbetrag entsprechend im Produkt Kita vermindert.

 

 

 

 

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Anlagen

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