Mitteilungsvorlage - 38/MV/119/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden gehört gemäß § 2 Abs. 2 KV M-V die Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Gemeinde Breesen kann die Bewirtschaftung der Kita in ihrer Gemeinde nicht mehr sicherstellen.

 

Die Gemeinde Wildberg hat zum 01.11.2020 den Kindergarten der Gemeinde Breesen übernommen.

Zwischen der Gemeinde Breesen und der Gemeinde Wildberg wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen gemäß § 165 KV (Vertragsnummer: 010628)

 

In diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag wurde unter anderem unter § 3 die  Finanzierung der Kindertagesstätte geregelt. Gemäß § 3 Nr.2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde vereinbart, dass wenn der Gemeinde Wildberg bei der Bewirtschaftung der Kita eine Unterdeckung (negatives Ergebnis am Jahresende) entsteht, die Gemeinde Breesen dieses Defizit  auszugleichen hat.

Laut Beschluss HSK Maßnahme Nr. 08/2021 der Gemeinde Breesen sollte darüber noch einmal beraten werden.

Die beiden Bürgermeister haben sich getroffen und weiterhin vereinbart, dass die Gemeinde Breesen auch im Haushaltsjahr 2022 das mögliche Defizit der Gemeinde Wildberg für die Kita in Breesen übernimmt. Im Gegenzug werden in diesem Haushaltsjahr 2022 keinerlei Umbaumaßnahmen durch die Gemeinde Breesen im Kindergarten finanziert.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Gemeinde Breesen und der Gemeinde Wildberg zum Betrieb der Kindertagesstätte durch die Gemeinde Wildberg bleibt unverändert bestehen.

 

 

Im Jahr 2023 werden sich die beiden Bürgermeister erneut dazu beraten.

 

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