Beschlussvorlage - 07/BV/084/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten. 

 

Eine Entgeltordnung mit dazugehöriger Kalkulation gibt es für das Sportlerheim in Kölln und den Sportplatz in Werder bisher nicht.

 

Durch das Fachgebiet Finanzen wurde eine neue Gebührenkalkulation erstellt.

(07/BV/083/2022).

 

Die Erarbeitung einer Kalkulation und die Erstellung einer Benutzungs- und Entgeltordnung ist Bestandteil des Haushaltssicherungskonzepts der Gemeinde Werder. (Maßnahmen-Nr.: 05/2021)

 

Kalkuliert wurden so folgende Benutzungsentgelte:

 

-          Sportlerheim Kölln gesamt:  419,30 €/ Tag

-          Clubraum und WC Kölln:      199,16 €/ Tag

 

In Abstimmung mit dem Bürgermeister am 14.06.2022 wird ein Nutzungsentgelt i.H.v 65 € für das Sportlerheim gesamt, 35 € für den Clubraum und WC und 50 € für den Sportplatz in Werder vorgeschlagen.

 

Unter Einbeziehen der abgestimmten Entgelte wurde eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung für das Sportlerheim Kölln und den Sportplatz in Werder erstellt, die weitergehend auch die Nutzungsbedingungen während einer Vermietung regelt.

 

Unterscheidungen zwischen Bürgern der Gemeinde und auswärtigen Bürgern dürfen nicht gemacht werden.

 

Die Gemeindevertretung hat, gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, zu beschließen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Werder beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Sportlerheim Kölln und den Sportplatz in Werder mit folgenden Nutzungsentgelten

 

-          Sportlerheim Kölln gesamt:  65,00 €/Tag

 

-          Clubraum und WC Kölln     35,00 €/Tag

-  Sportpatz Werder            50,00 €/Tag

 

und setzt damit die Maßnahme 05/2021, aus dem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Werder um.

 

Sie tritt in Kraft ab dem 01.07.2022.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 4.2.4.00.43229000

 

 

 

Bezeichnung:

 

Entgelte für das Sportlerheim Kölln

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...