Beschlussvorlage - 39/BV/100/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat sich die Gemeinde die Genehmigung zum Aufstellen einer mobilen Geschwindigkeitsanzeige (Smiley-Tafel) eingeholt. Die Genehmigung wurde im Oktober 2021 durch das Straßenbauamt Neustrelitz erteilt. Die Anschaffung der Tafel (Kreuzungsbereich L27/ Einfahrt Lebbin soll durch eine zweckgebundene Spende des Kulturvereins Lebbin finanziert werden. 

Mit Beschluss vom 29.11.2021 (39/BV/075/2021) wurde bereits eine Spende in Höhe von 2.500 € angenommen. Die Kosten für die Smiley-Tafel belaufen sich auf 2.720,94 €. 

Aufgrund dessen möchte der Kulturverein die Differenz in Höhe von 220,94 € für die Finanzierung der Tafel spenden.

Gemäß § 22 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Annahme der Spende zuständig. Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben ist der Bürgermeister für die Annahme von Spenden in dieser Größenordnung zuständig.

Die Spende ist nach § 52 (2) Punkt 12 AO - die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung – förderfähig, da die Verkehrssicherung unter den Punkt der Unfallverhütung fällt.

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt die Annahme einer zweckgebundenen Spende des Kulturvereins Lebbin in Höhe der Differenz von 220,94 Euro zur Anschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsanzeige.

Mit Beschluss vom 29.11.2021 (39/BV/075/2021) wurde bereits eine Spende in Höhe von 2.500 € angenommen. Die Kosten für die Smiley-Tafel belaufen sich jedoch auf 2.720,94 €.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 5.4.1.00/1001.68151000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 Spende Smiley Tafeln

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

0,00 € 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

0,00 € 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

0,00 € 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Der Differenzbetrag wurde bereits im HHJ 2021 auf das Konto der Gemeinde Groß Teetzleben eingezahlt.

 

 

 

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