Beschlussvorlage - 07/BV/083/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Werder unterhält einen Sportplatz samt Sportlerheim in Kölln sowie einen Sportplatz in Werder. Eine Benutzungs- und Entgeltordnung existiert dafür nicht.

Die Erarbeitung einer Entgeltordnung samt Kalkulation dient der Haushaltskonsolidierung. Im Haushaltssicherungskonzept 2021 der Gemeinde Werder ist diese Maßnahme bereits festgelegt (Maßnahme Nr. 5/2021).

 

Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.

 

Der Sportplatz in Werder wird nicht mehr als Sportplatz genutzt. Aufwendungen fallen hier kaum an, daher wurde auf eine Kalkulation verzichtet. Für die neue Entgeltordnung wird daher vorgeschlagen, eine pauschale Gebühr i. H. v. 50 € pro Nutzung festzulegen.

 

Die Kalkulation für das Sportlerheim und den Sportplatz in Kölln erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft. Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.

 

Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:

 

  1.    Für die Prognose der Daten für die Jahre 2022-2024 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2019-2021 herangezogen.
  2.    Die Betriebskosten werden im Kalkulationszeitraum inflationsbedingt ansteigen. Um die Kostensteigerung abzubilden, wurden spezifische Verbraucherpreisindizes nach Gütergruppen des Statistischen Bundesamtes herangezogen.
  3.    Der Durchschnitt der Jahre 2022-2024 ergibt die ansatzfähigen prognostizierten Kosten.

 

Kalkuliert wurden so folgende Benutzungsentgelte:

 

 

Trotz der geringen Nutzung sind dennoch Kosten für z. B. Strom, Bewirtschaftung, Versicherungen oder auch Heizöl entstanden. Daher fallen die kalkulierten Entgelte sehr hoch aus.

 

Unabhängig davon, kann die Gemeindevertretung eine geringere Gebühr beschließen.

Nach § 6 Abs. 1 KAG M-V sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten. Von einer Kostendeckung kann aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden.

 

Der Kalkulationsbericht ist als Anlage beigefügt. Um die Gebühr erheben zu können, muss eine Entgeltordnung erstellt werden.

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011, letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467), die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Werder beschließt die Kalkulation zum Nutzungsentgelt für das Sportlerheim und den Sportplatz in Kölln sowie folgende Entgelte:

 

Sportlerheim gesamt  _____ € /Nutzung (inklusive Sportplatz)

Aufenthaltsraum mit WCs _____ € /Nutzung (inklusive Sportplatz)

 

Für den Sportplatz in Werder beschließt die Gemeindevertretung ein pauschales Entgelt von 50,00 € pro Nutzung.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 4.2.4.00.43229000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Sportplatz, Sportlerheim / Sonstige Entgelte

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Mehrerträge/Mehreinzahlungen

 

 

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Anlagen

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