Beschlussvorlage - 29/BV/140/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 5 der KV M-V vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), ist das Satzungsrecht der Gemeinden für den eigenen Wirkungskreis geregelt.

 

Die Gemeinde Burow befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A ist eine Maßnahme aus dem Haushaltssicherungskonzept (Maßnahme-Nr. 09/2021).

 

Die Gemeinde Burow hat mit der Satzung vom 21.04.2017 die jährliche Erhöhung aller Hebesätze um 10 v. H beschlossen. Diese soll zum 1.1.2023 aufgehoben werden. Der Hebesatz der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) liegt noch 20 Punkte unter dem Landesdurchschnitt. Dieser könnte im Jahr 2023 mit einer einmaligen Anhebung um 20 Punkte angeglichen werden.

 

Im § 2 der neuen Satzung werden die Hebesätze wie folgt festgesetzt

 

  1. Grundsteuer A  von 309 v. H. auf 329 v. H.

Grundsteuer B  auf 407 v. H.

  1. Gewerbesteuer auf 360 v. H.

 

Durch die Anpassung der Grundsteuer A können ca. 900,00 € Mehrerträge/-einzahlungen erzielt werden.

 

Beispiel Steuererhöhung Grundsteuer A:

bisher 6.000,00 €, nach Erhöhung ca. 6.390,00 € (Erhöhung ca. 390,00 € im Jahr)

bisher    700,00 €, nach Erhöhung ca.    745,00 € (Erhöhung ca.   45,00 € im Jahr)

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Burow beschließt die Hebesatzsatzung mit Wirkung zum 01.01.2023.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 6.1.1.00.40110000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Steuern/Grundsteuer A

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 14.500,00 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Bei Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer A könnten Mehrerträge/-einzahlungen in Höhe von ca. 900,00 € zur Annahme angeordnet werden.

 

 

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Anlagen

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