Beschlussvorlage - 40/BV/099/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden gehört gemäß § 2 Abs. 2 KV M-V die Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Gemeinde Breesen kann die Bewirtschaftung der Kita in ihrer Gemeinde nicht mehr sicherstellen.

 

Die Gemeinde Wildberg hat zum 01.11.2020 den Kindergarten der Gemeinde Breesen übernommen.

Zwischen der Gemeinde Breesen und der Gemeinde Wildberg wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen gemäß § 165 KV (Vertragsnummer: 010628)

 

In diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag wurde unter anderem unter § 3 die  Finanzierung der Kindertagesstätte geregelt. Gemäß § 3 Nr.2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde vereinbart, dass wenn der Gemeinde Wildberg bei der Bewirtschaftung der Kita eine Unterdeckung (negatives Ergebnis am Jahresende) entsteht, die Gemeinde Breesen dieses Defizit  auszugleichen hat.

Laut Beschluss HSK Maßnahme Nr. 08/2021 sollte darüber noch einmal beraten werden.

Die beiden Bürgermeister haben sich getroffen und weiterhin vereinbart, dass die Gemeinde Breesen auch im Haushaltsjahr 2022 das mögliche Defizit der Gemeinde Wildberg für die Kita in Breesen übernimmt. Im Gegenzug werden in diesem Haushaltsjahr 2022 keinerlei Umbaumaßnahmen durch die Gemeinde Breesen im Kindergarten finanziert.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Breesen beschließt auch in diesem Haushaltsjahr 2022 das möglicherweise erwirtschafte Defizit der Gemeinde Wildberg für den Kindergarten in Breesen zu übernehmen. Des Weiteren finden in diesem Jahr 2022 keinerlei Umbaumaßnahmen auf Kosten der Gemeinde Breesen statt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Gemeinde Breesen und der Gemeinde Wildberg zum Betrieb der Kindertagesstätte durch die Gemeinde Wildberg bleibt unverändert bestehen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:2022

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 40/3.6.1.01.54143200

 

 

 

Bezeichnung:

 

erhöhter Wohnsitzgemeindeanteil

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

30.000,00 € 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Der Zuschussbedarf wird nach Ablauf des HHJ 2022 konkret berechnet und nicht unterjährig pauschal erstattet.

Im Jahr 2021 wurden von der Gemeinde Breesen 10.572,41 € als Ausgleich für das erwirtschaftete Defizit der Gemeinde Wildberg gezahlt.

 

 

 

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