Beschlussvorlage - 01/BV/555/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung (auch touristisch) der Stadt Altentreptow soll in den nächsten Jahren ausgebaut werden. Hierzu gibt es bereits eine Personalstelle im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Medien und Kultur. Der Treptower Kultur- u. Heimatverein ist an die Stadt mit dem Wunsch herangetreten, für die 777 Jahrfeier im Jahr 2022 eine limitierte Briefmarkenauflage (Sonderbriefmarken) mit Bildern der Stadt Altentreptow aufzulegen. Die Bürgermeisterin hat im Rahmen eines Direktauftrages innerhalb der Wertgrenzenregelung der Hauptsatzung diese in Auftrag gegeben. (Gesamtaufwendungen: 1.470,50 EUR)

  

Gemäß § 22 Absatz 3 Nr. 11 KV M-V obliegt die Entscheidung zur Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte der Stadtvertretung. Die Verwaltung bedient sich dieser Regelung analog für die Festsetzung des Verkaufspreises o.g. Briefmarken.

  

Der Verkauf wird über den Kultur- und Heimatverein erfolgen und entsprechende Bestandslisten werden geführt. Eine Abrechnung erfolgt an die Stadt Altentreptow.

 

Eine Kalkulation im klassischen Sinne gibt es hierfür nicht, da hier lediglich auf den Einkaufspreis abgestellt wird.

  

Es wurden 110 Bögen mit a 10 Briefmarken zu einem Einzelwert von 0,85 € beschafft. Um die Aufwendungen zu decken, ist ein Verkaufspreis von 13,37 €/Bogen berechnet. Um den Preis händelbar zu gestalten, wird seitens der Verwaltung der Preis von 13,50 € vorgschlagen. Die Stadt befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Da es sich um eine Sonderedition und eventuell um Sammlerbriefmarken handelt, ist der Preis angemessen.

 

Insofern hat die Stadtvertretung nun über die Festsetzung des privatrechtlichen Entgeltes erneut zu befinden. 

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt folgendes privatrechtliches Entgelt für den Verkauf der Briefmarken festzusetzen:

 

Verkaufspreis Briefmarkenbogen a 10 Briefmarken    13,50 €

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 2.8.1.00.4626000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Heimat- u. Kulturpflege/Verkauf von Aufklebern

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

0 EUR

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

0 EUR

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

1.485,00 EUR 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 EUR

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Die Erträge wurden nicht geplant, da die Anschaffung derartiger Briefmarken zur Haushaltsplanung nicht bekannt war. Somit ergeben sich Mehrerträge. 

 

 

 

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