Beschlussvorlage - 29/BV/139/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Volksbank Vorpommern eG, Hauptstelle Greifswald, Steinbeckerstraße 26 in 17489 Greifswald hat für den Spielplatz (Naturerlebnispark Mühlenhagen) 1.000,00 € gespendet.

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist. Gemäß § 6 Abs.4 der Hauptsatzung der Gemeinde Burow entscheidet die Bürgermeisterin über die Spenden bis 100 €, darüber hinaus gehende Spenden sind durch die Gemeindevertretung anzunehmen. 

Die Einnahme der Spende erfolgt auf dem Produktsachkonto 5.5.1.00.46290000.

 

Die Spende wird an den neuen Eigentümer des Naturerlebnisparks Mühlenhagen weitergeleitet. Die Spende ist zweckgebunden und dient der Sanierung des Spielplatzes auf dem Gelände des Naturerlebnisparks.

Der Spielplatz ist weiterhin für die Öffentlichkeit zu den normalen Zeiten offen zu halten.

Dies wird in einer separaten Vereinbarung zwischen Gemeinde und Eigentümer Erlebnispark festgehalten.

 

„Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.“

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Burow nimmt die Geldspende in Höhe von 1.000,00 €, von der Volksbank Vorpommern eG, Hauptstelle Greifswald, Steinbeckerstraße 26 in 17489 Greifswald für den Spielplatz (Naturerlebnispark Mühlenhagen), an und leitet diese an die Eigentümer des Naturerlebnisparks weiter.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

5.5.1.00.46290000

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

Annahme von Spenden

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 1.000,00

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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