Beschlussvorlage - 38/BV/114/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In § 5 der KV M-V vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), ist das Satzungsrecht der Gemeinden für den eigenen Wirkungskreis geregelt.

 

Dem Gesetzgeber liegt aktuell ein Entwurf zur Änderung des § 27 FAG M-V rückwirkend zum 01.01.2022 vor.

Demnach sollen künftig zusätzlich Gemeinden eine Sonder- und Ergänzungszuweisung beantragen können,

 

  • die in den zurückliegenden 5 Haushaltsjahren durchgängig insgesamt einen negativen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum Ende des Haushaltsjahres ausgewiesen haben

 

 

Saldo lfd. Ein-u. Ausz. zum 31.12.2022

Saldo lfd. Ein-u. Ausz. zum 31.12.2021

Saldo lfd. Ein-u. Ausz. zum 31.12.2020

Saldo lfd. Ein-u. Ausz. zum 31.12.2019

Saldo lfd. Ein-u. Ausz. zum 31.12.2018

Wildberg

-759.140,52

-295.105,52

-163.307,79

-173.953,58

-147.057,51

 

UND

  • die im Haushaltsvorjahr einen negativen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen ausgewiesen haben,

 

 

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen 2022

erhaltene Hilfen in 2022

Jahresbezogener abzüglich Hilfen 2022

 

Planansatz 2022

Wildberg

-464.035,00

 

-464.035,00

 


 

UND

  • die in den 4 vorangegangenen Haushaltsjahren nur in einem Haushaltsjahr einen jahresbezogenen positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen ausgewiesen haben,

 

 

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

erhaltene Hilfen in

Jahresbezogener abzüglich Hilfen

2021

-131.797,73

32.661,56

-164.459,29

2020

+10.645,79

0,00

+10.645,79

2019

-26.896,07

32.747,79

-59.643,86

2018

-57.349,93

36.350,84

-93.700,77

 

UND

  • die für die Beantragung der Sonder- und Ergänzungszuweisung weiterhin die übrigen Voraussetzungen hinsichtlich der Hebesätze, der Umsetzung rechtsaufsichtlicher Entscheidungen und ein Haushaltssicherungskonzept erfüllen.

 

Vorausgesetzt, dass die Änderung des § 27 FAG M-V beschlossen wird, hat die Gemeinde Wildberg demnach im Jahr 2023 die Möglichkeit, für das Haushaltsjahr 2022 einen Antrag auf Sonder- und Ergänzungszuweisung zu stellen.

 

Die Höhe der Sonderzuweisung entspricht dem negativen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen am 31.12.2022. Der Haushaltsplan weist für 2022 einen negativen Saldo von -464.035,00 € aus. (D. h., würde die Gemeinde am 31.12.2022 tatsächlich ein Minus von 464.035,00 € haben, würde diese Summe als Sonderzuweisung vom Land an die Gemeinde gezahlt werden.)

 

Zur Unterstützung beim Abbau des insgesamt bestehenden negativen Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen per 31.12.2021 würde die Gemeinde zusätzlich eine Ergänzungszuweisung in Höhe von 20 % des Saldos erhalten. Das wären 20 % von

- 295.105,52 € = 59.021,10 €. Diese Summe würde die Gemeinde bei Erfüllung der Voraussetzungen insgesamt 5 Jahre (2023 bis 2027) lang erhalten.

 

Mit der Gesetzesänderung könnte die Gemeinde also bei einem Antrag in 2023 für das Haushaltsjahr 2022 erhalten:

464.035,00 € Sonderzuweisung

(ACHTUNG mit Planwerten aus der Haushaltsplanung 2022 berechnet, entspricht nicht dem IST-Stand per 31.12.2022)

59.021,10 € Ergänzungszuweisung

(insgesamt 5 Jahre lang, wenn die Voraussetzungen in den Folgejahren erfüllt werden)


 

Voraussetzung ist jedoch, dass die Hebesätze der Gemeinde Wildberg mindestens 20 Hebepunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz nach Gemeindegrößenklassen entsprechend dem Realsteuervergleich des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern für das jeweilige Haushaltsvorvorjahr liegen.

D. h. um die oben genannte Sonder- und Ergänzungszuweisung in 2023 erhalten zu können, müssen die Hebesätze der Gemeinde Wildberg zwingend mit mindestens 20 Hebepunkten über dem Durchschnitt für 2020 liegen.

               

Realsteuerart

gewogener Durchschnitt 2020 nach Gemeindegrößenklassen < 1.000 Einwohner

plus 20 Hebepunkte

aktuelle Hebesätze der Gemeinde Wildberg

Grundsteuer A

329

349

339

Grundsteuer B

386

406

395

Gewerbesteuer

339

359

351

 

Die Anhebung der Hebesätze ist rückwirkend für das Haushaltsjahr 2022 nur bis zum 30.06.2022 möglich.

 

Durch die Anpassung der Grundsteuer A um 10 Prozentpunkte können 700 € überplanmäßig zum Soll gestellt werden.

Die Anhebung der Grundsteuer B um 11 Prozentpunkte hätte überplanmäßige Erträge/Einzahlungen in Höhe von 1.100 € zur Folge.

Die Erhöhung der Gewerbesteuer um 8 Prozentpunkte gerechnet mit dem Planansatz 2022 würde ca. 3.000 € Mehrerträge/-einzahlungen bedeuten.

 

Beispiele Steuererhöhung: 

Grst. A bisher 600,00 €, nach Erhöhung ca. 618,00 € (Erhöhung ca. 18,00 € im Jahr)

    6.000,00 €, nach Erhöhung ca. 6.177,00 € (Erhöhg.ca. 177,00 € im Jahr)

Grst. B bisher 180,00 €, nach Erhöhung ca. 185,00 € (Erhöhung ca. 5,00 € im Jahr)

   250,00 €, nach Erhöhung ca. 257,00 € (Erhöhung ca. 7,00 € im Jahr)

Gewst. bisher 8.000,00 €, nach Erhöhung ca. 8.180,00 € (Erhöhg.ca. 180,00 € im Jahr) 

   26.000,00 €, nach Erhöhung ca. 26.590,00 € (Erhöhg. ca. 590,00 € im Jahr)

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt die Hebesatz-Satzung mit Wirkung vom 01.01.2022 mit folgenden Hebesätzen:

Grundsteuer A 349 v.H.

Grundsteuer B 406 v.H.

Gewerbesteuer 359 v.H.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 6.1.1.00.401…

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Grst. A, Grst. B, Gewerbesteuer

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

143.630,00 €

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

135.919,54 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 ca. 4.800,00 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Bei Erhöhung der Hebesätze könnten Mehrerträge/-einzahlungen in Höhe von ca. 4.800,00 € zur Annahme angeordnet werden.

 

 

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Anlagen

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