Beschlussvorlage - 37/BV/120/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten. 

 

Eine Entgeltordnung mit dazugehöriger Kalkulation gibt es für das Sportlerheim Reinberg bisher nicht.

 

Durch das Fachgebiet Finanzen wurde eine neue Gebührenkalkulation erstellt.

(37/BV/117/2022).

 

Die Erarbeitung einer Kalkulation und die Erstellung einer Benutzungs- und Entgeltordnung ist Bestandteil des Haushaltssicherungskonzepts der Gemeinde Wolde. (Maßnahmen-Nr.: 10/2021)

 

Kalkuliert wurden so folgende Benutzungsentgelte:

 

-          Sportlerheim gesamt:  17,06 €/h

-          Clubraum und WC        8,54 €/h

 

In Abstimmung mit der Bürgermeisterin am 03.06.2022 wurde ein Nutzungsentgelt i.H.v 80 € für das Sportlerheim gesamt und 50 € für den Clubraum und WC festgelegt.

 

Unter Einbeziehen der abgestimmten Entgelte wurde eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung für das Sportlerheim Reinberg erstellt, die weitergehend auch die Nutzungsbedingungen während einer Vermietung regelt.

 

Unterscheidungen zwischen Bürgern der Gemeinde und auswärtigen Bürgern dürfen nicht gemacht werden. Die Gemeindevertretung hat, gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, zu beschließen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Wolde beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Sportlerheim Reinberg mit folgenden Nutzungsentgelten

 

-          Sportlerheim gesamt:  80,00 €/Tag

 

-          Clubraum und WC      50,00 €/Tag

 

und setzt damit die Maßnahme 10/2021, aus dem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Wolde um.

 

Sie tritt in Kraft ab dem 01.07.2022.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 4.2.4.00.43229

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Entgelte für das Sportlerheim Reinberg

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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