Beschlussvorlage - 29/BV/138/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG gehört der Gewinn eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betriebes gewerblicher Art, der nicht den Rücklagen zugeführt wird, zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dieser gilt als ausgeschüttet, da er im Produkt 5.7.1.00 des Haushaltes der Gemeinde gegliedert ist. Als ausschüttbarer Gewinn gilt der steuerrechtliche Jahresüberschuss vermindert um den Bestand des Einlagekontos gemäß § 27 Abs. 1-7 KStG.

Der Betrieb gewerblicher Art Photovoltaikanlage Weltzin erzielte im Wirtschaftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von 3.694,08 €. Der Bestand des steuerlichen Einlagekontos (Verlustvortrag) betrug 0,00 € und der Gewinn (Kapitalertrag) somit ebenfalls 3.694,08 €. Die darauf entfallende Kapitalertragsteuer i.H.v. 554,11 € sowie der Solidaritätszuschlag i.H.v. 30,48 € sind an das Finanzamt zu zahlen.

 

Die Personen, die nach § 24 KV M-V dem Mitwirkungsverbot unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschüttung der Kapitalerträge für das Jahr 2021 i.H.v. 3.694,08 € zum 12.07.2022.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 29/5.7.1.00.56720000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Wirtschaftsförderung-Photovoltaikanlage/ Körperschaftsteuer

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 6.110,00 €

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 3.489,92 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 584,59 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 2.035,49 €

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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