Beschlussvorlage - 39/BV/099/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf Grundlage der am 17.05.2022 beschlossenen Fortschreibung zum Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2016-2025 der Gemeinde Groß Teetzleben ist die Verfügung von haushaltswirtschaftlichen Sperren im Ergebnis- und Finanzhaushalt erforderlich. Diese werden vom Bürgermeister der Gemeinde verfügt.

 

Zur Erreichung der Ziele der Haushaltskonsolidierung werden die Haushaltsansätze für die Aufwendungen/Auszahlungen von Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 7 % und die sonstigen laufenden Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 3 % des Ansatzes mit einer Haushaltssperre belegt.

 

Über die Inanspruchnahme gesperrter Beträge oder die Aufhebung entscheidet der Bürgermeister.  

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Bürgermeister verfügt über eine Haushaltssperre für die Planansätze für die Aufwendungen/Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 7 % und die sonstigen laufenden Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 3 % des Planansatzes.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

Die pauschale Sperre i. H. v. 7 % bei den Aufwendungen für Sach-u. Dienstleistungen entspricht einer Summe von  21.600 €. Durch die pauschale Sperre von 3 % bei den sonstigen laufenden Aufwendungen werden 1.200 € gesperrt.

 

 

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