Mitteilungsvorlage - 38/MV/113/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Wohnungsbaualtschulden aus der DDR-Zeit belasten viele Gemeindehaushalte und kommunale Wohnungsbauunternehmen in den östlichen Bundesländern. Um die Kommunen zu entlasten, werden ab 2020 über den Kommunalen Entschuldungsfonds finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

 

Rückblick:

Am 30.06.2015 wurde das Darlehen für die Altschulden mit einem Sanierungskredit zusammengelegt:

635.770,70 €  Sanierungskredit

327.369,07 €          Altschulden (51.300,00 € + 276.069,07 €)

963.139,77 €  Gesamt Restschuld am 30.06.2015

 

Die 963.139,77 € wurden dann in zwei Verträge gesplittet 51.300 € (anteilige Altschulden) und 911.800 € (restlichen Altschulden 276.069,07 € und 635.730,93 € Sanierungskredit). Der Differenzbetrag von 39,77 € wurde als Tilgung gebucht.

 

Für die Gemeinde Wildberg bestehen folglich zwei Darlehen mit Altschulden bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin. Das Darlehen 6401079507 mit einer Restschuld per 31.12.2020 von 45.522,91 € und aus dem Darlehen 6401079493 der Altschulden-Anteil mit 240.457,36 €. Insgesamt 285.980,27 €.

 

Die Gemeinde Wildberg erhielt auf Beantragung vom 08.03.2021 am 14.12.2021 eine finanzielle Zuweisung nach der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten im Sinne des § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes gemäß § 26 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes M-V für die kommunale Wohnungswirtschaft von 200.000,00 €.

 

Gemäß Zuweisungsbescheid ist die Zuweisung ausschließlich zur Tilgung der beantragten Altverbindlichkeiten sofort zu verwenden. Sofern zum Zeitpunkt der Auszahlung die Altverbindlichkeiten ganz oder teilweise nicht abgelöst werden können oder die Ablösung unwirtschaftlich wäre, kann die Zuweisung für eine unterjährige Tilgung verwendet werden.

 

Die Darlehen bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin haben eine Zinsbindungsfrist bis 30.05.2025. Für die Ablösung der Darlehen zum 31.12.2021 war eine Vorfälligkeitsentschädigung i. H. v. insgesamt 8.360,69 € an die Sparkasse zu zahlen. Bis zur Zinsfestschreibung wären insgesamt 9.643,35 € Zinsen fällig geworden. Die Gemeinde hat durch die vorzeitige Ablösung eine Zinsersparnis von 1.282,66 €.

Mit der Ablösung des kleineren Darlehens 6401079507 entfällt auch der Schuldendienst der Wohnungsgesellschaft Kastorfer See GmbH.

 

Zum 31.12.2021 wurde daher die Ablösung in Höhe von insgesamt 200.000,00 € bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin für die Darlehen 6401079507 und 6401079493 vorgenommen. Das kleinere Darlehen 6401079507 ist damit vollständig abgezahlt. Für die verbleibende Restschuld des anderen Darlehens gelten die bestehenden Konditionen bis zur Zinsbindungsfrist am 30.05.2025 (Zinssatz 0,90 %, Tilgung 2,0 %) weiter.

 

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