Mitteilungsvorlage - 01/MV/549/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte führt auf der  Grundlage des Kommunalprüfungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V), Abschnitt II  §§ 4 und 6, vom 6. April 1993 (GVOBl. M-V, S. 250) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli  2019 (GVOBl. M-V S. 467, 471), die überörtliche Prüfung durch.

 

Die Prüfung bezog sich auf die Haushaltsjahre 2019 bis 2021. Bei der überörtlichen Prüfung

war gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 3 KPG M-V festzustellen, ob:

- die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die sonstige Verwaltungstätigkeit der 

  kommunalen Körperschaft den Rechtsvorschriften entspricht (Ordnungsprüfung) und

- die Verwaltung der kommunalen Körperschaft sachgerecht und wirtschaftlich geführt

  wird (Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung).

 

Die Prüfung umfasste:

Ordnungsprüfung

  • Durchführung der örtlichen Prüfungen als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises im

Zeitraum 2019 bis 2021 (Jahresabschluss und sonstige Prüfungen)

  • Ordnungsmäßigkeit der laufenden Verwaltung (Aufbau und ablauforganisatorische Grundlagen der Verwaltung)
  • Haushaltssatzungen 2019 bis 2021 (Prüfung des formellen Verfahrens)
  • Jahresabschluss 2019 (Prüfung des formellen Verfahrens)
  • - Beleg- und Verfahrensprüfung 2021

Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • - Prüfung zur Organisation der Informations- und Datenverarbeitung sowie

        Datensicherheit 2021

  • - Prüfung der Korruptionsprävention 2021
  • - Prüfung Fuhrpark, Internes Kontrollsystem (IKS) sowie Vertragsmanagement
  • - Betriebswirtschaftliche Prüfung der öffentlichen Einrichtungen
  • - Beteiligungsmanagement

 

Die überörtliche Prüfung nach § 7 Abs.1 Nr. 1 und 3 KPG M-V in der Stadt Altentreptow hat ergeben, dass

  • die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die sonstige Verwaltungstätigkeit der kommunalen Körperschaft den Rechtsvorschriften und den Weisungen der    Aufsichtsbehörden mit Ausnahme der Feststellungen Nr. 1 bis Nr. 34 entsprechen,
  • die Verwaltung der kommunalen Körperschaft im Wesentlichen sachgerecht und wirtschaftlich geführt wird.

 

Der Prüfbericht liegt als Anlage bei.

 

Loading...