Mitteilungsvorlage - 01/MV/549/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Überörtlich Prüfung durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises MSE für die haushalte 2019-2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Kenntnisnahme
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14.06.2022
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Sachverhalt
Das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte führt auf der Grundlage des Kommunalprüfungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V), Abschnitt II §§ 4 und 6, vom 6. April 1993 (GVOBl. M-V, S. 250) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467, 471), die überörtliche Prüfung durch.
Die Prüfung bezog sich auf die Haushaltsjahre 2019 bis 2021. Bei der überörtlichen Prüfung
war gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 3 KPG M-V festzustellen, ob:
- die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die sonstige Verwaltungstätigkeit der
kommunalen Körperschaft den Rechtsvorschriften entspricht (Ordnungsprüfung) und
- die Verwaltung der kommunalen Körperschaft sachgerecht und wirtschaftlich geführt
wird (Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung).
Die Prüfung umfasste:
Ordnungsprüfung
- Durchführung der örtlichen Prüfungen als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises im
Zeitraum 2019 bis 2021 (Jahresabschluss und sonstige Prüfungen)
- Ordnungsmäßigkeit der laufenden Verwaltung (Aufbau und ablauforganisatorische Grundlagen der Verwaltung)
- Haushaltssatzungen 2019 bis 2021 (Prüfung des formellen Verfahrens)
- Jahresabschluss 2019 (Prüfung des formellen Verfahrens)
- - Beleg- und Verfahrensprüfung 2021
Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung
- - Prüfung zur Organisation der Informations- und Datenverarbeitung sowie
Datensicherheit 2021
- - Prüfung der Korruptionsprävention 2021
- - Prüfung Fuhrpark, Internes Kontrollsystem (IKS) sowie Vertragsmanagement
- - Betriebswirtschaftliche Prüfung der öffentlichen Einrichtungen
- - Beteiligungsmanagement
Die überörtliche Prüfung nach § 7 Abs.1 Nr. 1 und 3 KPG M-V in der Stadt Altentreptow hat ergeben, dass
- die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die sonstige Verwaltungstätigkeit der kommunalen Körperschaft den Rechtsvorschriften und den Weisungen der Aufsichtsbehörden mit Ausnahme der Feststellungen Nr. 1 bis Nr. 34 entsprechen,
- die Verwaltung der kommunalen Körperschaft im Wesentlichen sachgerecht und wirtschaftlich geführt wird.
Der Prüfbericht liegt als Anlage bei.