Mitteilungsvorlage - 37/MV/115/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Wohnungsbaualtschulden aus der DDR-Zeit belasten viele Gemeindehaushalte und kommunale Wohnungsbauunternehmen in den östlichen Bundesländern. Um die Kommunen zu entlasten, werden ab 2020 über den Kommunalen Entschuldungsfonds finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

 

Rückblick:

Die Gemeinden Wolde und Reinberg haben unterjährig im Jahr 1998 fusioniert zur Gemeinde Wolde. Zum 01.07.2004 wurden die getrennten Altschuldenverträge zu einem gemeinsamen Kreditvertrag zusammengelegt. Am 01.07.2004 betrug der Kreditstand insgesamt 332.443,67 €. Im Haushaltsjahr 2014 wurden dann die restlichen Altschulden in Höhe von 263.763,71 € mit einem Sanierungskredit für die kommunalen Wohnungen zusammengelegt.

417.772,85 €  Stand Sanierungskredit

263.763,71 €          Stand Altschulden

681.536,56 €  Gesamt Restschuld am 30.06.2014

 

Für die Gemeinde Wolde besteht aus dem o. g. Darlehen 6700259929 bei der Deutsche Kreditbank AG per 31.12.2020 ein Altschulden-Anteil von 200.319,15 €.

 

Die Gemeinde Wolde erhielt auf Beantragung vom 11.03.2021 am 14.12.2021 eine finanzielle Zuweisung nach der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten im Sinne des § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes gemäß § 26 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes M-V für die kommunale Wohnungswirtschaft von 200.000,00 €.

 

Über den verbleibenden Betrag von 319,15 € wird nach Durchführung des Notifizierungsverfahrens der Europäischen Kommission gesondert entschieden.

 

Für die Gesamtrestschuld (Altschulden und Sanierungskredit) bestand zum 26.01.2022 noch eine Restvaluta von 521.724,30 €. Diese gesamte Summe hätte die Gemeinde zuzüglich einer Vorfälligkeitsentschädigung von 22.241,81 € an die Bank zurückzahlen können. Eine Teilablösung in Höhe der gewährten Zuweisung von 200.000,00 € war bei der DKB nicht möglich.

 

Gemäß Zuweisungsbescheid ist die Zuweisung ausschließlich zur Tilgung der beantragten Altverbindlichkeiten sofort zu verwenden. Sofern zum Zeitpunkt der Auszahlung die Altverbindlichkeiten ganz oder teilweise nicht abgelöst werden können oder die Ablösung unwirtschaftlich wäre, kann die Zuweisung für eine unterjährige Tilgung verwendet werden.

 

Das Darlehen bei der Deutsche Kreditbank AG hat eine Zinsbindungsfrist bis zum 30.06.2024. Der Kontostand der Gemeinde zum 31.12.2021 inklusive der Einzahlung von 200.000,00 € lag bei - 543.942,79 €. Die vorläufige Ergebnisrechnung für 2021 ist ebenfalls negativ bei – 129.524,10 €.

 

Die vorzeitige Ablösung war unwirtschaftlich. Daher wird die Zuweisung zur Tilgung für die Kreditraten bis zum Ende der Zinsbindungsfrist am 30.06.2024 verwendet. In 2024 hat die Gemeinde die Möglichkeit, das Darlehen umzuschulden. Die erhaltene Zuweisung wird dann bei der Höhe der Umschuldung berücksichtigt.

 

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