Mitteilungsvorlage - 05/MV/088/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Wohnungsbaualtschulden aus der DDR-Zeit belasten viele Gemeindehaushalte und kommunale Wohnungsbauunternehmen in den östlichen Bundesländern. Um die Kommunen zu entlasten, werden ab 2020 über den Kommunalen Entschuldungsfonds finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

 

Für die Gemeinde Breest besteht ein Darlehen 6401090721 mit Altschulden bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin mit einer Restschuld per 31.03.2021 von 86.536,37 €.

 

Die Gemeinde Breest erhielt auf Beantragung vom 21.04.2021 am 25.03.2022 eine finanzielle Zuweisung nach der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten im Sinne des § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes gemäß § 26 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes M-V für die kommunale Wohnungswirtschaft in voller Höhe von 86.536,37 €.

 

Gemäß Zuweisungsbescheid ist die Zuweisung ausschließlich zur Tilgung der beantragten Altverbindlichkeiten sofort zu verwenden. Sofern zum Zeitpunkt der Auszahlung die Altverbindlichkeiten ganz oder teilweise nicht abgelöst werden können oder die Ablösung unwirtschaftlich wäre, kann die Zuweisung für eine unterjährige Tilgung verwendet werden.

 

Das Darlehen bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin hat eine Zinsbindungsfrist bis zum 30.12.2025. Um vorzeitig eine Ablösung zum 30.06.2022 vornehmen zu können, wäre eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Sparkasse von 1.155,46  fällig. Bis zum Ende der Darlehenslaufzeit wären noch Zinszahlungen von rund 14.925 € zu leisten.

 

Die Restschuld zum Beantragungszeitpunkt per 31.03.2021 betrug 86.536,37 €. Diese Summe wurde bewilligt. Die Restschuld per 30.06.2022 liegt jedoch nur bei 83.974,90 €. Die „vorfinanzierten“ Auszahlungen von 2.561,47 € für planmäßige Tilgungsleistungen sind (lt. Buchungshinweis des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung vom 10.12.2021) dem laufenden Bereich wieder zur Verfügung zu stellen. Dies ist spätestens im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 sicherzustellen.

 

Zum 30.06.2022 wird daher die Ablösung in Höhe der Restschuld von 83.974,90 € bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin für das Darlehen 6401090721 vorgenommen. Das Darlehen ist damit vollständig abgezahlt.

 

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