Mitteilungsvorlage - 14/MV/083/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Wohnungsbaualtschulden aus der DDR-Zeit belasten viele Gemeindehaushalte und kommunale Wohnungsbauunternehmen in den östlichen Bundesländern. Um die Kommunen zu entlasten, werden ab 2020 über den Kommunalen Entschuldungsfonds finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

 

Für die Gemeinde Gnevkow besteht ein Darlehen 6401090764 mit Altschulden bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin mit einer Restschuld per 31.03.2021 von 268.660,43 €.

 

Die Gemeinde Gnevkow erhielt auf Beantragung vom 25.04.2021 am 25.03.2022 eine finanzielle Zuweisung nach der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten im Sinne des § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes gemäß § 26 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes M-V für die kommunale Wohnungswirtschaft von 200.000,00 €.

 

Über den verbleibenden Betrag von 68.660,43 € wird nach Durchführung des Notifizierungsverfahrens der Europäischen Kommission gesondert entschieden.

 

Gemäß Zuweisungsbescheid ist die Zuweisung ausschließlich zur Tilgung der beantragten Altverbindlichkeiten sofort zu verwenden. Sofern zum Zeitpunkt der Auszahlung die Altverbindlichkeiten ganz oder teilweise nicht abgelöst werden können oder die Ablösung unwirtschaftlich wäre, kann die Zuweisung für eine unterjährige Tilgung verwendet werden.

 

Das Darlehen bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin wurde hinsichtlich der Laufzeit variabel abgeschlossen, d. h. es besteht keine Zinsbindungsfrist. Für die Ablösung des Darlehens wäre damit auch keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Sparkasse zu zahlen.

 

Zum 30.06.2022 wird daher eine Teilablösung in Höhe von 200.000,00 € bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin für das Darlehen 6401090764 vorgenommen. Für den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 60.000 € wurde ein neuer Kreditvertrag mit der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin über 10 Jahre durchfinanziert mit einem Zinssatz von  2,09 v.H. abgeschlossen.

 

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