Mitteilungsvorlage - 39/MV/098/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Wohnungsbaualtschulden aus der DDR-Zeit belasten viele Gemeindehaushalte und kommunale Wohnungsbauunternehmen in den östlichen Bundesländern. Um die Kommunen zu entlasten, werden ab 2020 über den Kommunalen Entschuldungsfonds finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

 

Für die Gemeinde Groß Teetzleben besteht ein Darlehen 6401158237 mit Altschulden bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin mit einer Restschuld per 31.12.2020 von 69.350,08 €.

 

Die Gemeinde Groß Teetzleben erhielt auf Beantragung vom 10.03.2021 am 14.12.2021 eine finanzielle Zuweisung nach der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten im Sinne des § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes gemäß § 26 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes M-V für die kommunale Wohnungswirtschaft in voller Höhe von 69.350,08 €.

 

Gemäß Zuweisungsbescheid ist die Zuweisung ausschließlich zur Tilgung der beantragten Altverbindlichkeiten sofort zu verwenden. Sofern zum Zeitpunkt der Auszahlung die Altverbindlichkeiten ganz oder teilweise nicht abgelöst werden können oder die Ablösung unwirtschaftlich wäre, kann die Zuweisung für eine unterjährige Tilgung verwendet werden.

 

Das Darlehen bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin wurde hinsichtlich der Laufzeit variabel abgeschlossen, d. h. es besteht keine Zinsbindungsfrist. Für die Ablösung des Darlehens war damit auch keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Sparkasse zu zahlen. Mit der Ablösung entfällt auch der Schuldendienst der Wohnungsgesellschaft Kastorfer See GmbH.

 

Die Restschuld zum Beantragungszeitpunkt per 31.12.2020 betrug 69.350,08 €. Diese Summe wurde bewilligt. Die Restschuld per 31.12.2021 lag jedoch nur bei 68.251,18 €. Die „vorfinanzierten“ Auszahlungen von 1.098,90 € für planmäßige Tilgungsleistungen sind (lt. Buchungshinweis des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung vom 10.12.2021) dem laufenden Bereich wieder zur Verfügung zu stellen. Dies ist spätestens im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 sicherzustellen.

 

Zum 31.12.2021 wurde daher die Ablösung in Höhe von insgesamt 68.251,18 € bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin für das Darlehen 6401158237 vorgenommen. Das Darlehen ist damit vollständig abgezahlt.

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