Mitteilungsvorlage - 32/MV/063/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Wohnungsbaualtschulden aus der DDR-Zeit belasten viele Gemeindehaushalte und kommunale Wohnungsbauunternehmen in den östlichen Bundesländern. Um die Kommunen zu entlasten, werden ab 2020 über den Kommunalen Entschuldungsfonds finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

 

Für die Gemeinde Kriesow bestehen zwei Darlehen mit Altschulden bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin. Das Darlehen 6401061748 mit einer Restschuld per 31.12.2020 von 76.521,50 € und das Darlehen 6401158229 mit 55.190,74 €. Insgesamt 131.712,24 €.

 

Die Gemeinde Kriesow erhielt auf Beantragung vom 03.03.2021 am 15.12.2021 eine finanzielle Zuweisung nach der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten im Sinne des § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes gemäß § 26 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes M-V für die kommunale Wohnungswirtschaft in voller Höhe von 131.712,24 €.

 

Gemäß Zuweisungsbescheid ist die Zuweisung ausschließlich zur Tilgung der beantragten Altverbindlichkeiten sofort zu verwenden. Sofern zum Zeitpunkt der Auszahlung die Altverbindlichkeiten ganz oder teilweise nicht abgelöst werden können oder die Ablösung unwirtschaftlich wäre, kann die Zuweisung für eine unterjährige Tilgung verwendet werden.

 

Die Darlehen bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin wurden hinsichtlich der Laufzeit variabel abgeschlossen, d. h. es besteht keine Zinsbindungsfrist. Für die Ablösung der Darlehen war damit auch keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Sparkasse zu zahlen.

Mit der Ablösung des Darlehens 6401158229 entfällt auch der Schuldendienst der Wohnungsgesellschaft Kastorfer See GmbH.

 

Die Restschuld zum Beantragungszeitpunkt per 31.12.2020 betrug 131.712,24 €. Diese Summe wurde bewilligt. Die Restschuld per 31.12.2021 lag jedoch nur bei 129.727,38 €. Die „vorfinanzierten“ Auszahlungen von 1.984,86 € für planmäßige Tilgungsleistungen sind (lt. Buchungshinweis des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung vom 10.12.2021) dem laufenden Bereich wieder zur Verfügung zu stellen. Dies ist spätestens im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 sicherzustellen.

 

Zum 31.12.2021 wurde daher die Ablösung in Höhe von insgesamt 129.727,38 € bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin für die Darlehen 6401061748 und 6401158229 vorgenommen. Die Darlehen sind damit vollständig abgezahlt.

 

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