Beschlussvorlage - 08/BV/090/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In § 5 der KV M-V vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), ist das Satzungsrecht der Gemeinden für den eigenen Wirkungskreis geregelt.

 

Gemäß Antrag der Gemeinde Golchen vom 31. August 2021 auf Sonder- und Ergänzungszuweisung nach § 27 FAG wurde mit Schreiben vom 07. Dezember 2021 eine Sonderzuweisung in Höhe von 19.687,52 EUR und eine Ergänzungszuweisung in Höhe von 32.920,53 EUR bewilligt.

Die Ergänzungszuweisung kann die Gemeinde für die nächsten 4 Jahre auf Antrag weiter vom Land erhalten, wenn die vorgegebenen Voraussetzungen wie bspw. Einhaltung der Maßnahmen im HSK und Anpassung der landesdurchschnittlichen Hebesätze nach Größenklassen umgesetzt werden.

Für die Antragstellung im Haushaltsjahr 2023 für das HHJ 2022 müssen die Hebesätze im HHJ 2022 wieder um 20 Punkte über dem Landesdurchschnitt von 2020 liegen.

 

Im § 2 der neuen Satzung werden die Hebesätze wie folgt festgesetzt

 

Grundsteuer A von derzeit   400 v.H.  auf  410 v.H.

Grundsteuer B von derzeit   450 v.H.  auf  460 v.H.

Gewerbesteuer von derzeit  395 v.H. auf   405 v.H.

Ab dem Jahr 2023 werden die Hebesätze jährlich um 10 v. H. angehoben.

 

Durch die Anpassung der Grundsteuer A können 280 € überplanmäßig zum Soll gestellt werden.

Die Anhebung der Grundsteuer B hätte überplanmäßige Erträge/Einzahlungen in Höhe von 480 € zur Folge.

Die Erhöhung der Gewerbesteuer würde ca. 230 € Mehrerträge/-einzahlungen bedeuten.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Golchen beschließt die Hebesatz-Satzung mit Wirkung vom 01.01.2022.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 6.1.1.00.401…

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Grst. A, Grst. B, Gewerbesteuer

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

40.549,00 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Bei Erhöhung der Hebesätze könnten Mehrerträge/-einzahlungen in Höhe von ca. 1.000,00 € zur Annahme angeordnet werden.

 

 

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Anlagen

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