Beschlussvorlage - 24/BV/161/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Amtsausschuss hat sich am 15.03.2022 mit Beschluss-Nr. 24/BV/131/2022 dazu ausgesprochen, sich beim Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ zu bewerben (Einreichungsfrist war der 18.05.2022).

 

Die maximal mögliche Fördersumme beträgt pro Verbund 240.000 €, davon 80.000 € brutto Personalkosten/pro Jahr. Die Entwicklungsphase läuft 2 Jahre.

 

Es ist vorgesehen, die Zuwendungsbescheide im August/September 2022 zu erhalten. Im 4. Quartal 2022 soll mit dem Projekt gestartet werden. Dafür ist eine Personalstelle erforderlich.

Maximal wird 1 Vollzeitstelle (39,5 h in 2022 und 39 h ab 2023) gefördert.

 

Im Haushaltsplan 2022 des Amtes konnte diese Stelle noch nicht berücksichtigt werden, weil die Verwaltung erst im Februar 2022 von dem Programm erfahren hat. Insofern ist nun eine Stellenplanergänzung erforderlich, was auch zu einer 1. Nachtragshaushaltssatzung führt, wobei sich das Zahlenmaterial des Amtshaushaltes nicht verändert.

 

Für die 3 Monate (Oktober-Dezember), in welchen mit dem Projekt gestartet werden soll, müssen nun aber 3.000 € als Eigenanteil noch im Jahr 2022 aufgebracht werden. Auf der Haushaltsstelle 1.2.2.00/52490000 (Ordnungsangelegenheiten) sind 5.000 € für u.a. Aufwendungen für Tierseuchen geplant, so dass eine Deckung hieraus erfolgen kann, weil dies voraussichtlich nicht benötigt werden.

 

Es ist möglich, den 10 %igen Eigenanteil mit den Kooperationspartnern zusammen aufzubringen. In der Vorbereitung des Bundeswettbewerbes wird mit den Kooperationspartner dazu gesprochen. Voraussichtlich reduziert sich dann der Eigenanteil im Amtshaushalt.

 

Gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 2 der Hauptsatzung des Amtes entscheidet der Amtsvorsteher nach § 134 Abs. 2 KV M-V i. V. m. § 22 Abs. 4 KV M-V im Rahmen der dortigen Nr. 2 bei überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zum Wert von 5.000,00 Euro. Diese Entscheidung wird aber gleich in diesem Beschluss mit gefasst, weil beides im Zusammenhang steht.

 

Gemäß § 45 i.V.m. § 47, 48 KV M-V ist ein Nachtragshaushalt durch den Amtsausschuss zu beschließen.

 

 

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

Hinweis

 

Ab dem 01.01.2022 beträgt die tarifliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 39,5 h und ab 01.01.2023    39 h.  Durch den damit veränderten Umrechnungsfaktor für die Ermittlung der Stellenanteile in der Teilzeitbeschäftigung erhöht sich die VzÄ je Teilzeitstelle und die gesamt ausgewiesenen Stellen im Stellenplan zum Vorjahr 2021. Dieser Umrechnungsfacktor wurde in der beschlossenen Haushaltssatzung des Amtes für das Haushaltsjahr 2022  nicht berücksichtigt. Die Erstellung des Amtshaushaltes erfolgte bevor der Haushaltserlass für das Haushaltsjahr 2022 vom Innenministerium MV in der Verwaltung vorgelegen hat. Mit der 1. Nachtragsshaushaltssatzung erfolgt eine Korrektur.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1)     Der Amtsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für 2022 einschließlich der Stellenplanänderung.

 

2)     Der Amtsausschuss beschließt, dass der Eigenanteil von 10 % (max. 24.000 € über 2 Jahre verteilt) für den Bundeswettbewerb Zukunft Region im Amtshaushalt 2022 ff. gesichert wird.

 

3)     Der Amtsausschuss beschließt die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 3.000 € aus dem Produktsachkonto 1.2.2.00/52490000 (Ordnungsangelegenheiten) zur Deckung des Eigenanteils zugunsten des Produktes 5.7.1.06.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

x 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 5.7.1.06/

 

 1.2.2.00/52490000

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Förderung des ländlichen Raumes (Wirtschaftsförderung)

 

 

 Allgemeines Ordnungsrecht/sonstige Sach- u. Dienstleistungen

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 0,00 €

Haushaltsmittel:

 

 5.000 €

bisher angeordnete

 0,00 €

bisher angeordnete

 115, 00 €

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

  3.000,00 €

Maßnahmesumme:

 3.000 €

noch verfügbar:

 

-3.000,00 €

noch verfügbar:

 

 1.885,00 €

Erläuterungen: Bei der Haushaltsplanung 2023 ff. werden die Aufwendungen berücksichtigt und das Produkt angelegt.

 

 

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Anlagen

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