Beschlussvorlage - 07/BV/080/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeinde Werder gibt es keinen kommunalen Friedhof. Es existieren jedoch jeweils eine Feierhalle in Werder und eine in Kölln.

Bisher hat die Gemeinde keine Gebührenkalkulation und keine Gebührensatzung für diese Objekte.

Da für die Feierhallen Aufwendungen entstehen, soll nun eine Kalkulation sowie eine Satzung erstellt werden. Dies ist eine Maßnahme (Nr. 06/2021) aus dem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Werder.

Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft. Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.

 

Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:

 

  1.          Für die Prognose der Daten für die Jahre 2022-2024 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2019-2021 herangezogen.
  2.          Die Betriebskosten werden im Kalkulationszeitraum inflationsbedingt ansteigen. Um die Kostensteigerung abzubilden, wurden spezifische Verbraucherpreisindizes nach Gütergruppen des Statistischen Bundesamtes herangezogen.
  3.          Der Durchschnitt der Jahre 2022-2024 ergibt die ansatzfähigen prognostizierten Kosten.

 

Nachfolgend ergibt sich die kalkulierte Gebühr:

 

115,75 € pro Nutzung.

 

Unabhängig davon, kann die Gemeindevertretung eine geringere Gebühr beschließen. Als Richtwert könnte bspw. eine Gebühr von 50,00 € - 80,00 € pro Nutzung beschlossen werden.

 

Der Kalkulationsbericht ist als Anlage beigefügt. Um die Gebühr erheben zu können, muss eine Gebührensatzung für die Feierhallen der Gemeinde Werder erstellt werden.

 

Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über den Erlass von Satzungen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Werder beschließt die Kalkulation für die Feierhallen in Werder sowie in Kölln. Für die Feierhallen wird eine Gebühr i. H. v. _______ € pro Nutzung beschlossen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr: 2022

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 5.5.3.00.43229000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 Feierhallenbenutzung/sonstige Entgelte

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Mehrerträge/Mehreinzahlungen

 

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Anlagen

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