Beschlussvorlage - 38/BV/110/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeinde Wildberg gibt es keinen kommunalen Friedhof. Es existiert jedoch eine Trauerhalle auf einem separaten Grundstück.

Bisher hat die Gemeinde keine Gebührenkalkulation und keine Gebührensatzung für dieses Objekt.

Da für die Trauerhalle Aufwendungen entstehen, soll nun eine Kalkulation sowie eine Satzung erstellt werden. Dies ist eine Maßnahme (Nr. 12/2021) aus dem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Wildberg.

Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft. Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.

 

Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:

 

  1.       Für die Prognose der Daten für die Jahre 2022-2024 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2019-2021 herangezogen.
  2.       Die Betriebskosten werden im Kalkulationszeitraum inflationsbedingt ansteigen. Um die Kostensteigerung abzubilden, wurden spezifische Verbraucherpreisindizes nach Gütergruppen des Statistischen Bundesamtes herangezogen.
  3.       Der Durchschnitt der Jahre 2022-2024 ergibt die ansatzfähigen prognostizierten Kosten.

 

Der Kalkulationsbericht ist als Anlage beigefügt. Um die Gebühr erheben zu können, muss eine Gebührensatzung für den Friedhof der Gemeinde Wildberg erstellt werden.

 

Nachfolgend ergibt sich die kalkulierte Gebühr:

 

312,08 €

 

Aufgrund der geringen Nutzung fällt die Gebühr sehr hoch aus.

 

Unabhängig davon, kann die Gemeindevertretung eine geringere Gebühr beschließen. Als Richtwert könnte bspw. eine Gebühr von 50,00 € - 80,00 € beschlossen werden.

 

Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über den Erlass von Satzungen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt die Kalkulation für die Feierhalle der Gemeinde Wildberg. Für die Feierhalle wird eine Gebühr i.H.v _______ € beschlossen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr: 2022

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 5.5.3.00.43229000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 Feierhallenbenutzung

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Mehrerträge/Mehreinzahlungen

 

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Anlagen

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