Mitteilungsvorlage - 29/MV/121/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die am 31. März 2022 durch die Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung 2022 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wurde der unteren Rechtsaufsicht gem. § 47 Abs. 2 KV M-V am 04.04.2022 angezeigt. 

Die Prüfung durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde vom 08.04.2022  ergab, dass die unter § 6 der Haushaltssatzung angegebene VzÄ fehlerhaft ist. Laut der unteren Rechtsaufsichtsbehörde handelt es sich lediglich um einen geringfügigen Fehler und die Haushaltssatzung 2022 muss nicht neu beschlossen werden.

 

Daher wird die Haushaltssatzung wie folgt geändert:

 Die VzÄ von 1,7170 wird auf 1,7089 gesenkt.

 

Die Haushaltssatzung wurde dementsprechend korrigiert und neu veröffentlicht. Weiterhin ist die geänderte Haushaltssatzung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich vorzulegen und der Gemeindevertretung anzuzeigen. 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...