Beschlussvorlage - 36/BV/117/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz hat mit Beschluss vom 18.02.2021 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Birkenweg“ der Gemeinde Tützpatz in der Fassung vom 14.01.2021 mit dem Entwurf der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Birkenweg“ der Gemeinde Tützpatz lagen in der Zeit vom 12.04.2021 bis einschließlich 14.05.2021 im Amt Treptower Tollensewinkel zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus. Stellungnahmen von Bürgern sind in dieser Zeit nicht eingegangen.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft, sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz fasst in ihrer Sitzung den Abwägungsbeschluss.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen/ Hinweise sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden bzw. der Öffentlichkeit zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Birkenweg“ der Gemeinde Tützpatz wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage) beschlossen.

 

  1. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme angegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch Mitteilung zu informieren.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

X 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 5.1.1.00.56250000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Sachverst., Gerichts- u.ä.Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

15.040,00 €

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 0,00 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 3.530,02 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 11.509,98 €

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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