Beschlussvorlage - 02/BV/074/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In § 5 der KV M-V vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), ist das Satzungsrecht der Gemeinden für den eigenen Wirkungskreis geregelt.

 

Gemäß Antrag der Gemeinde Siedenbollentin vom 04. März 2021 auf Gewährung einer Konsolidierungszuweisung nach § 27 Absatz 1 FAG M-V wurde mit Schreiben vom 03. Mai 2021 eine Zuweisung in Höhe von 197.268,18 EUR bewilligt.

 

Die Ergänzungszuweisung kann die Gemeinde auf Antrag weiter vom Land erhalten, wenn die vorgegebenen Voraussetzungen wie bspw. Einhaltung der Maßnahmen im Haushaltssicherungskonzept Nr. 12/2022 und Anpassung der landesdurchschnittlichen Hebesätze nach Größenklassen umgesetzt werden.

Für die Antragstellung im Haushaltsjahr 2022 müssen die Hebesätze wieder um 20 Punkte über dem Landesdurchschnitt liegen.

 

Gewogene Durchschnittshebesätze unter 1.000 Einwohner:

 

Grundsteuer A 329 v.H.

Grundsteuer B 386 v.H.

Gewerbesteuer 339 v.H.

 

Für die Gemeinde Siedenbollentin hat dies zur Folge, dass die

 

Grundsteuer A von derzeit 339 v.H. auf  349 v.H.

Grundsteuer B von derzeit 395 v.H. auf  406 v.H.

Gewerbesteuer von derzeit 351 v.H. auf  359 v.H.

angehoben werden müssen.

 

Durch die Anpassung der Grundsteuer A können 370 € überplanmäßig zum Soll gestellt werden.

Die Anhebung der Grundsteuer B hätte überplanmäßige Erträge/Einzahlungen in Höhe von 1.300 € zur Folge.

Die Erhöhung der Gewerbesteuer um 8 Prozentpunkte gerechnet mit dem Planansatz 2022 würde ca. 1.100 € Mehrerträge/-einzahlungen bedeuten.

 

Beispiele Steuererhöhung: 

Grst. A bisher   600,00 €, nach Erhöhung ca. 618,00 € (Erhöhung ca. 18,00 € im Jahr)

             6.000,00 €, nach Erhöhung ca. 6.177,00 € (Erhöhg.ca. 177,00 € im Jahr)

Grst. B bisher 180,00 €, nach Erhöhung ca. 185,00 € (Erhöhung ca. 5,00 € im Jahr)

   250,00 €, nach Erhöhung ca. 257,00 € (Erhöhung ca. 7,00 € im Jahr)

Gewst. bisher  3.000,00 €, nach Erhöhung ca. 3.070,00 € (Erhöhung ca. 70,00 € im Jahr) 

           12.000,00 €, nach Erhöhung ca. 12.270,00 € (Erhöhung ca. 270,00 € im Jahr)

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Siedenbollentin beschließt die Hebesatz-Satzung mit Wirkung vom 01.01.2022 mit folgenden Hebesätzen:

Grundsteuer A 349 v.H.

Grundsteuer B 406 v.H.

Gewerbesteuer 359 v.H.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 6.1.1.00.401…

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Grst. A, Grst. B, Gewerbesteuer

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

108.900,00 €

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

102.284,00 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Bei Erhöhung der Hebesätze könnten Mehrerträge/-einzahlungen in Höhe von ca. 2.770,00 € zur Annahme angeordnet werden.

 

 

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Anlagen

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