Beschlussvorlage - 01/BV/532/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte führte eine überörtliche Prüfung in der Stadtverwaltung Altentreptow 2021/2022 durch.

Der Prüfbericht enthält die Feststellung, dass Regelungen der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow in Bezug auf die Ehrungen unzulässig sind.

 

Im Gesetz über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung der Feuerwehren (§ 9 Abs. 1 BrSchG) ist geregelt, dass die Feuerwehren gemeindliche Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind. Die GemHVO-Doppik und GemKVO-Doppik sind somit auch bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt anzuwenden. Dementsprechend fehlt in Bezug auf die Ehrungen auch bei diesem Personenkreis der Tatbestand der Außenwirkung.

 

Zudem ist festgestellt worden, dass in der o. g. Satzung eine jährliche Zuwendung i. H. v. 4.500,00 Euro an die Feuerwehr geregelt ist, von der unter anderem die Finanzierung der Ehrungen an die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr vorgenommen werden sollten. Zuwendungen können unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der Zuwendungsrichtlinie der Stadt Altentreptow an Dritte bewilligt werden. Da die Feuerwehr, wie bereits oben erwähnt, keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und somit der Gemeinde zuzuordnen ist, liegt hiermit keine Bewilligung einer Zuwendung an Dritte vor. Eine Zuwendung der Kommune an die gemeindeeigene Feuerwehr ist daher unzulässig.

 

Betroffen sind § 3 Absätze1 und 4 – 6 und § 4 Absatz 3.

 

Der § 3 Absatz 1 wird wie folgt neu formuliert:

 

Die Stadt Altentreptow plant im städtischen Haushalt beim Produkt „Einrichtungen des Brandschutzes“ jährlich einen Betrag in Höhe von 4.500,00 EUR für Maßnahmen der Förderung und Pflege der Kameradschaft und des Gemeinschaftsgefüges sowie zur Unterstützung der Aufgabenerfüllung im Hinblick auf die Nachwuchsgewinnung- und Förderung ein.
 

Der § 3 Absätze 4 – 6 sowie § 4 Absatz 3 werden ersatzlos gestrichen.

 

        § 3 (4) Für besondere Geburtstage der Kameraden, sowie für halbrunde und runde Geburtstage der Mitglieder der Ehrenabteilung, kann durch die Wehrführung ein Präsent im Wert von 30,00 € übergeben werden.

        § 3 (5) Für Hochzeiten von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow kann durch die Wehrführung ein Präsent im Wert von 30,00 € übergeben werden.

        § 3 (6) Für Beisetzungen von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow kann durch die Wehrführung ein letzter Gruß im Wert von 30,00 € übergeben werden.

 

        § 4 (3) Präsente nach § 3 Abs. 4, 5 und 6 dieser Satzung werden aus Zuwendungen nach § 3 Abs. 1 dieser Satzung beglichen.

 

Gemäß § 22 Absatz 3 Nr. 6 entscheidet die Stadtvertretung über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow vom 15.12.2020.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 1.2.6.01/

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Einrichtungen des Brandschutzes

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:  Die genaue Höhe der finanziellen Auswirkungen aufgrund des Wegfalls der o.g. Absätze kann nicht benannt werden, da die Anzahl der Hochzeiten, Beisetzungen usw. nicht bekannt sind.

 

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