Beschlussvorlage - 24/BV/158/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 129 i. V. m. § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl.M-V 1992, S. 458), Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V S. 338) sowie der §§ 1, 2, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG M-V) in der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1162) werden die Beiträge für die Wasser- und Bodenverbände neu kalkuliert.

 

Der Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense/Mittlere Peene“ erhöhte die Beiträge von 8,50 € auf 9,00 € (Beitragseinheit laut Beitragsbuch).

Aufgrund der Satzungsänderung „Untere Peene“ entfällt der Zusatzbeitrag Zweckverband. Kosten für zusätzlich übernommene Aufgaben werden voraussichtlich erstmalig 2024 rückwirkend umgelegt.

 

Daher ist eine neue Kalkulation der Gebühr zur Deckung der Beiträge an die Wasser- und Bodenverbände erforderlich. Bei der Kalkulation wurden die Verwaltungskosten nach KGSt "Kosten eines Arbeitsplatzes Materialien Nr. 2018/2019“ berücksichtigt.

In die Berechnung ist ebenfalls die Auflösung der Kostenüberdeckung bzw. Kostenunterdeckung des Vorjahres 2021 eingeflossen. Dadurch ergaben sich in den Gemeinden Umlagesenkungen bzw. -erhöhungen für die jeweiligen Nutzungsarten (bebaute Fläche, unbebaute Fläche, landwirtschaftliche Fläche, Wasserfläche).

 

Die Kalkulationen der einzelnen Gemeinden sowie eine Gegenüberstellung der Gebühren aus 2021 und 2022 sind als Anlage beigefügt.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

Gemäß § 134 Abs. 2  i.V.m. § 22 KV M-V entscheidet der Amtsausschuss über Änderungen von Satzungen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Mitglieder des Amtsausschusses billigen die Gebührenkalkulationen, die in der Anlage zur Satzung beigefügt sind und beschließen die 6. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Treptower Tollensewinkel über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Untere Tollense/Mittlere Peene“, „Obere Havel/Obere Tollense“ und „Untere Peene“. Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend ab dem 01. Januar 2022 in Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushaltsjahr 2022:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

5.5.2.00.44290000

 

Bezeichnung:

Kostenerstattungen und Kostenumlagen      von Sonstigen

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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