Mitteilungsvorlage - 07/MV/079/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Werder hat für die Ortslage Werder im Zeitraum 1993 bis 2000 eine Innenbereichssatzung mit Abrundung und erweiterter Abrundung aufgestellt. Diese ist seit dem 25.03.2000 rechtswirksam. Mit einer Textsatzung wurde diese Satzung im Jahr 2019 geändert. Im Rahmen der 1. Änderung per Textsatzung wurden insbesondere Festsetzungen nach § 9 BauGB sowie nach § 86 LBauO MV aufgehoben. Gestalterische Festsetzungen wurden entfernt und bieten den potenziellen Bauherren mehr Freiheiten in der Planung ihres Eigenheimes.

 

Die ausgewiesenen Innenbereichsflächen, also potenzielle Bauflächen, befinden sich nicht im Eigentum der Gemeinde Werder. In der Vergangenheit wurde festgestellt, dass die Eigentümer dieser Flächen nicht daran interessiert sind, die Flächen an Bauwillige zu veräußern.

Damit sich Bauwillige dennoch ansiedeln können, möchte die Gemeinde Werder neue Bauflächen ausweisen. In einer vergangenen Sitzung gab es bereits Gespräche dazu.

 

Die Gemeinde Werder muss sich entscheiden, ob die aktuelle Innenbereichssatzung geändert werden soll oder ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

 

 

 

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