Beschlussvorlage - 07/BV/078/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeinde Werder soll am Standort Kölln, östlich der Bundesautobahn A 20, nordwestlich der Ortslage eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einem 110 m breiten Streifen errichtet werden. Für die geplante Nutzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes als eine notwendige Voraussetzung erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 „Solarpark Kölln West“ wurde bereits durch die Gemeindevertretung beschlossen.

 

Die Flächen des Bebauungsplans befinden sich im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Tollensetal“.Dieses LSG erstreckt sich in einem Bereich an der Tollense von Altentreptow über Breest bis Alt Tellin und liegt vor allem westlich der A 20.  Die Autobahn schneidet einen geringen Flächenanteil, der östlich von der A20 liegt, ab. Der Bebauungsplan widerspricht den Festsetzungen eines Landschaftsschutzgebietes. Dadurch müssen die Flächen aus dem LSG genommen werden.

Der Antrag umfasst Teile dieses isoliert von der Hauptfläche liegenden Areals des LSG.

 

Die Grenze des beantragten Bereichs wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden: durch Ackerflächen

im Süden: durch Ackerflächen

im Osten: durch Ackerflächen, nahe einem Feldweg

im Westen: durch die Bundesautobahn A20

 

Der Bereich umfasst eine Fläche von ca. 10,7 ha und liegt in der Gemarkung Kölln, Flur 2, Flurstücke teilweise: 5/16, 5/18, 8/7, 9/1, 10/3, 12/4, 13/4 und ist in der Anlage dargestellt.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Werder beschließt die Antragstellung zur Ausgliederung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Tollensetal“.

Der Bereich umfasst eine Fläche von ca. 10,7 ha und liegt in der Gemarkung Kölln, Flur 2, Flurstücke teilweise: 5/16, 5/18, 8/7, 9/1, 10/3, 12/4, 13/4 und ist in der Anlage dargestellt.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Die Kosten trägt der Investor

 

 

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Anlagen

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