Beschlussvorlage - 14/BV/080/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In § 5 der KV M-V vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019  (GVOBl. M-V S. 467), ist das Satzungsrecht der Gemeinden für den eigenen Wirkungskreis geregelt.

 

Die Gemeinde Gnevkow befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Die Erhöhung der Hebesätze ist eine Maßnahme aus dem Haushaltssicherungskonzept, Maßnahme-Nr. 03/2022. Im Zuge der Beratung zum Haushaltssicherungskonzept wurde sich auf die Erhöhung der Hebesätze verständigt.

 

Die Hebesätze der Gemeinde Gnevkow liegen unter dem Landesdurchschnitt für kreisangehörige Gemeinden. Um Ergänzungs- und Sonderbedarfszuweisungen beim Land M-V für unterjährige finanzielle Defizite beantragen zu können, ist eine Anpassung der Hebesätze an den Landesdurchschnitt erforderlich. Eine Anpassung erfolgte letztmalig im Jahr 2015.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Eine Hebesatzerhöhung bei der Grundsteuer A von 300 v.H. auf 329 v.H. und der Grundsteuer B von 360 % auf 386 % würden Mehreinnahmen von ca. 3.600,00 € ergeben. Bei der Gewerbesteuer wäre ein  Mehrbetrag von ca. 5.200,00 € zu verzeichnen, wenn der Hebesatz von 320 v. H. auf 339 v. H. angehoben wird.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gnevkow beschließt die Hebesatzsatzung mit Wirkung vom 01.01.2022

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr: 2022

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto: 6.1.1.00.401…

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Grst. A, Grst. B, Gewerbesteuer

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 189.238,00 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

   

     8.800,00 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Bei einer Erhöhung der Hebesätze könnten Mehreinnahmen/-einzahlungen in Höhe von ca. 8.800,00 € zur Annahme angeordnet werden.

 

 

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Anlagen

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