Beschlussvorlage - 14/BV/077/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin wurde per 30.12.2021 ein Kredit zur Umschuldung aufgenommen mit einem variablen Zinssatz in Höhe von 1,5 v.H.

Bei dem Darlehen handelt es sich um die Altschulden für die Wohnblöcke. Hier besteht per 30.12.2021 eine Restschuld in Höhe von 264.606,02 €.

 

Am 23. März 2022 diesen Jahres ging der Zuwendungsbescheid auf Gewährung einer Zuweisung zur Ablösung der Altverbindlichkeiten im Sinne des § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes gemäß § 26 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes M-V ein. Die Gemeinde erhält 200.000 EUR.

Nach Erhalt der 200.000 € sollte die Gemeinde dann über den Restbetrag mit den Banken neu verhandeln (30.03.2022 = 263.253,13 €).

 

Die Entscheidung für Kreditaufnahmen zur Umschuldung obliegt der Gemeindevertretung. Damit kurzfristig gehandelt werden kann, soll die Bürgermeisterin ermächtigt werden, nach Einholung von tagaktuellen Angeboten, die Entscheidung hinsichtlich der Konditionen für die verbleibende Verbindlichkeit  zu treffen.

 

Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig.

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung ermächtigt die Bürgermeisterin  das Darlehn  in Höhe von 263.253,13 EUR (Stand 30.03.2022) bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin mit der gewährten Altschuldenhilfe in Höhe von 200.000 EUR abzulösen und den Restbetrag umzuschulden.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 6.1.2.00.57512 u. 6.1.2.00/0005.792531

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Zins u. Tilgung für Investitionskredite

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Durch die Teilrückzahlung in Höhe von 200.000 € reduzieren sich die Aufwendungen/Auszahlungen für die Zinsen sowie die Auszahlungen für die Tilgung von Investitionskrediten. Die genaue Höhe kann nicht benannt werden, da über den Restbetrag ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss.

 

 

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