Beschlussvorlage - 14/BV/076/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Festlegung der Dorfstr.2-5 in Gnevkow
als Fördergebiet I für den Stadtumbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Hendrikje Kmietzyk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gnevkow
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Entscheidung
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06.04.2022
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Sachverhalt
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen in Wohngebäuden oder Wohngebäudeteilen.
Diese Zuwendungen sollen die Gemeinde, Wohnungswirtschaft und den privaten und sonstigen Wohnungseigentümer gleichermaßen bei der Beseitigung der Wohnungsleerstände und deren Folgen unterstützen.
Grundlage für die Gewährung von Fördermitteln ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept. In diesem werden neben der Festlegung des Fördergebietes und der Gesamtmaßnahme Einzelmaßnahmen bestimmt.
Das jeweilige Fördergebiet ist durch Beschluss der Gemeindevertretung räumlich festzulegen. Die räumliche Festlegung erfolgt als Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB.
Von der Erarbeitung eines vollständigen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes als Zuwendungsvoraussetzung kann abgesehen werden, wenn in der Gemeinde weniger als 100 Wohnungen rückgebaut werden sollen. In diesem Fall genügt ein Grobkonzept in Form einer Erklärung der Gemeinde, dass die zum Rückbau vorgesehenen Wohnungen dauerhaft nicht mehr benötigt werden.
Nach gründlicher Analyse der Leerstandsentwicklung und ausgehend von der Gesamtsituation in der Gemeinde Gnevkow wird vorgeschlagen, den in der Anlage festgelegten Bereich als Fördergebiet I- Gnevkow Dorfstraße 2-5 (nach § 171 BauGB) räumlich festzulegen.
Ein Grobkonzept ist zu erarbeiten, in welchem die Ziele und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet darzustellen sind.
Die GEWO Bau Burow GmbH, als Eigentümer dieser Liegenschaft, möchte für die Einzelmaßnahme „Wohnblock in Gnevkow-Dorfstr.4-5 „ Fördermittel für den Komplettrückbau beantragen.
Die Eigentümerin beabsichtigt, die Maßnahme im IV. Quartal 2022 umzusetzen.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Gnevkow beschließt:
- Das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet in 17089 Gnevkow, Dorfstraße 2-5 wird als Fördergebiet I festgelegt.
- Die Gemeinde stimmt der Antragstellung zum Komplettrückbau des Wohnblockes in der Dorfstraße 4+5 in 17089 Gnevkow zu.
- Einem hierzu notwendigen Grobkonzept in Form einer Erklärung der Gemeinde, dass die zum Rückbau vorgesehenen Wohnungen dauerhaft nicht mehr benötigt werden, wird zugestimmt.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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