Mitteilungsvorlage - 36/MV/110/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Storchenwiese in Tützpatz befindet sich auf dem Flurstück 21/30 der Flur 4 in der Gemarkung Tützpatz. Die Fläche befindet westlich der Schule und ist mit einem Zaun eingefriedet. Des Weiteren befindet sich ein Storchennest auf dem Gelände. Die Gemeinde Tützpatz ist Eigentümer der Fläche.

 

Nach einem Vor-Ort-Termin mit einem Anwohner wurde festgestellt, dass sich auf der Liegenschaft ein Hochbeet befindet und diverse andere Nutzungen durch die angrenzenden Anwohner erfolgen. Ein Pachtvertrag liegt für die Fläche nicht vor.

 

Die Gemeinde Tützpatz soll darüber beraten, ob eine Nutzung der Fläche durch die Anwohner erfolgen kann oder eine Nutzung der Fläche untersagt wird.

 

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Anlagen

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