Beschlussvorlage - 36/BV/108/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss - Festsetzung Pachtpreise
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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07.04.2022
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Sachverhalt
Die Gemeinde Tützpatz ist Eigentümerin einzelner Gartengrundstücke, Garagengrundstücke und landwirtschaftlicher Flächen.
Die derzeitige Pachthöhe für Gärten beträgt 0,08 €/m². Der Pachtzins wurde seit Jahren nicht erhöht. Mit dem Haushaltssicherungskonzept (HSK-Nr. 01/2021) hat die Gemeinde eine Erhöhung der Pacht auf 0,14 €/m² beschlossen.
Die Pacht für Garagen beträgt derzeit 60,00 € jährlich pro Vertrag. Diese Verträge sollen laut HSK auf 80,00 € jährlich angepasst werden.
Des Weiteren hat die Gemeinde Tützpatz landwirtschaftliche Pachtverträge mit einer Gesamtpacht von 252,48 €/Jahr abgeschlossen. Diese Verträge sollen an die derzeit geltenden Pachtpreise vom StALU angepasst werden.
Darüber hinaus vermietet die Gemeinde Garagen, die überwiegend von den Bewohnern der Wohnblöcke genutzt werden. Derzeit hat die Gemeinde ca. 26 Mietgaragen. Die Miete für eine Garage beträgt monatlich 15,00 €. Hier ist eine Steigerung auf 20,00 € vorgesehen.
Die Pacht- und Mieterhöhung für die Garten- und Garagenflächen werden ab 01.01.2023
vorgenommen.
Für die Gartenpachtverträge ergibt sich somit eine Jahrespacht von 1411,90 € und
für die Garagen insgesamt 4480,00 €/Jahr. Für die Garagen, die überwiegend von den Bewohnern der Wohnblöcke genutzt werden, ergibt sich eine Jahresmiete von 520,00 €/Jahr.
Die jeweiligen Pächter erhalten eine Mitteilung zur Erhöhung der Pacht.
Durch die Pacht- und Mieterhöhung erzielt die Gemeinde Tützpatz ab dem 01.01.2023 einen
Mehrertrag von insgesamt 3.285,10 €/Jahr.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt die Pachterhöhung ab 01.01.2023 wie
folgt:
für Gärten: 0,14 €/m²
für Garagen: 80,00 € jährlich
für Garagen, die überwiegend von den Bewohnern der Wohnblöcke genutzt werden: 20,00 € monatlich
Grundsätzlich werden diese Preise zukünftig auch beim Abschluss von
Neuverträgen angesetzt.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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nicht zur Verfügung |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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1.1.4.02.44110000 |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Mieten und Pachten, Erbbauzinsen
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Die Mehr-Erträge werden ab 2023 im Haushaltsplan berücksichtigt. |