Beschlussvorlage - 36/BV/107/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die aktuelle Friedhofsgebührensatzung wurde bereits am 05.11.2020 von der Gemeindevertretung Tützpatz beschlossen und gemäß § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte angezeigt. Diese enthält keine Gebühr für die Benutzung der Feierhalle.

 

Laut Haushaltsicherungskonzept mit der Maßnahmen - Nummer 09/2021 muss eine Feierhallenbenutzungsgebühr eingeführt werden. Die Gemeinde hat jährlich Aufwendungen in Höhe von 1.130,00 €. Um die Kosten ansatzweise decken zu können, kann die Gemeinde ein Pauschalbetrag von 25,00 € festsetzen.

In Vergleich zu anderen amtsangehörigen Gemeinden scheint der Betrag in Höhe von 25,00 € als angemessen. Die Kalkulation aus dem Jahr 2020 errechnet eine Gebühr von 970,00 €, diese steht jedoch nicht im Verhältnis zum Nutzen.

 

Gemäß § 22 Absatz 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Änderungen von Satzungen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung für den Friedhof der Gemeinde Tützpatz in der vorliegenden Fassung.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto: 5.5.3.00.43229000

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung: Sonstige Entgelte

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 50,00 €

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 0,00 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 0,00 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: in der HH-Plan 2022 berücksichtigt

 

 

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Anlagen

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