Mitteilungsvorlage - 35/MV/096/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben, annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen.

 

Zuwendungen dürfen nur vom Bürgermeister oder seiner Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

 

Der Bürgermeister hat eine Spendenaktion „Friedenstaube Röckwitz“ ins Leben gerufen. Insbesondere geht es hier um freiwillige Leistungen/Aufgaben (z. B. Herrichtung und   Ausstattung Wohnung etc.), die Kriegsflüchtlingen zugutekommen sollen (bspw. aktuell den Ukraine-Flüchtlingen).

 

Die Spenden werden Vorort eingesetzt oder weitergereicht. Die Spenden werden auf dem hierfür eingerichteten Verwahrkonto der Gemeinde Röckwitz verbucht.

 

Spendenkonto:

6.1.2.00.6VW00101

Zahlungsgrund: 35/Friedenstaube Röckwitz

 

Kontoinhaber:  Amt Treptower Tollensewinkel

BAN:                    DE96 1203 0000 0000 3089 99

SWIFT:                 BYLADEM1001

 

Kontoinhaber:  Amt Treptower Tollensewinkel

IBAN:                    DE83 1505 0200 0610 0021 47

SWIFT:                 NOLADE21NBS

 

Die Annahmen der Spenden erfolgt entsprechend den Regelungen in der Kommunalverfassung M-V unter Berücksichtigung der Wertgrenzenregelung durch den Bürgermeister oder der Gemeindevertretung.

 

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