Mitteilungsvorlage - 35/MV/096/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Spendenkonto Friedenstaube Röckwitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Röckwitz
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Kenntnisnahme
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30.03.2022
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Sachverhalt
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben, annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur vom Bürgermeister oder seiner Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Der Bürgermeister hat eine Spendenaktion „Friedenstaube Röckwitz“ ins Leben gerufen. Insbesondere geht es hier um freiwillige Leistungen/Aufgaben (z. B. Herrichtung und Ausstattung Wohnung etc.), die Kriegsflüchtlingen zugutekommen sollen (bspw. aktuell den Ukraine-Flüchtlingen).
Die Spenden werden Vorort eingesetzt oder weitergereicht. Die Spenden werden auf dem hierfür eingerichteten Verwahrkonto der Gemeinde Röckwitz verbucht.
Spendenkonto:
6.1.2.00.6VW00101
Zahlungsgrund: 35/Friedenstaube Röckwitz
Kontoinhaber: Amt Treptower Tollensewinkel
BAN: DE96 1203 0000 0000 3089 99
SWIFT: BYLADEM1001
Kontoinhaber: Amt Treptower Tollensewinkel
IBAN: DE83 1505 0200 0610 0021 47
SWIFT: NOLADE21NBS
Die Annahmen der Spenden erfolgt entsprechend den Regelungen in der Kommunalverfassung M-V unter Berücksichtigung der Wertgrenzenregelung durch den Bürgermeister oder der Gemeindevertretung.