Beschlussvorlage - 01/BV/502/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat in öffentlicher Sitzung am 05.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Umwelt-, Wohn- und Energieareal Altentreptow/Thalberg“ beschlossen (01/BV/054/2019).

 

Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 100 ha wurde der Bebauungsplan Nr. 27 „Umwelt-, Wohn- und Energieareal Altentreptow/Thalberg“  gemäß BauGB aufgestellt. Planungsziel ist die Ausweisung eines „Sonstigen Sondergebietes“ gemäß § 11 BauNVO ohne Windkraftanlagen.

 

Um der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauplätzen in Altentreptow Rechnung zu tragen, zielt der in der Anlage 2 (Flurstücke 1, 2 teilw. und 5/234 teilw. der Flur 1 innerhalb der Gemarkung Thalberg) dargestellte Planungsraum darauf ab, westlich der Meldorfer Straße die Erschließung von Grundstücken für die Einzelhaus- oder Mehrfamilienhausbebauung umzusetzen. Das Planungsziel muss somit durch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO ergänzt werden. Der Aufstellungsbeschluss muss dementsprechend geändert werden.

 

Die Stadt Altentreptow ist Eigentümer der o.g. Flurstücke. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 2 beigefügten Kartenausschnitt. Die Flächen werden derzeitig landwirtschaftlich genutzt und sind mit diversen Stromleitungen belastet. Eine Umverlegung der Leitungen soll erfolgen.

 

Im nördlichen Bereich des Plangebietes (Anlage 2) soll die Realisation und der Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich ermöglicht werden. Die geplanten Photovoltaikanlagen sollen die Wohnhäuser energetisch unterstützen.

 

Des Weiteren ist geplant, den angrenzenden Weg im südlichen Bereich des Plangebietes (Anlage 2) in eine Umgehungsstraße umzubauen. Für das Bauvorhaben sollen Fördermittel beantragt werden.

 

Auftraggeber der Bauleitplanung ist die Stadt Altentreptow. Die Kosten für die Erstellung der Planung sowie für eventuelle Gutachten sind mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung in den Nachtragshaushalt 2022 bzw. in den Haushalt 2023 aufzunehmen. Eine Ausschreibung der Planungsleistung muss noch erfolgen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt die Änderung des mit dem Aufstellungsbeschlusses vom 05.11.2019 (01/BV/054/2019) für den Bebauungsplan Nr. 27 „Umwelt-, Wohn- und Energieareal Altentreptow/Thalberg“ der Stadt Altentreptow formulierten Planungsziels. Entgegen der bisherigen Zielstellung soll das Planungsziel um die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO ergänzt werden.

 

  1. Die Änderung des Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 X

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Ein Planungsbüro wird mit der Erstellung der Planunterlagen beauftragt. Eine Ausschreibung muss noch erfolgen. Auftraggeber ist die Stadt Altentreptow. Die Kosten für die Erstellung der Planung sowie für eventuelle Gutachten sind mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung in den Nachtragshaushalt 2022 bzw. in den Haushalt 2023 aufzunehmen oder es ist ein Beschluss zu überplanmäßigen Aufwendungen in 2022 herbeizuführen.

 

 

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Anlagen

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