Beschlussvorlage - 14/BV/074/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Gnevkow „Solarfeld Tacksche Bruch“
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gnevkow
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Entscheidung
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06.04.2022
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Sachverhalt
In der Gemeinde Gnevkow soll östlich der Ortslage Letzin und südlich der Ortslage Letzin-Siedlung, im Bereich „Tackscher Bruch“ eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PVA) errichtet werden. Für die geplante Nutzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes als eine notwendige Voraussetzung erforderlich. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen. Darüber hinaus ist nach Aufstellungsbeschluss durch die Gemeinde ein Zielabweichungsverfahren im zuständigen Ministerium zu beantragen, da sich der Geltungsbereich in Teilen außerhalb der nach dem Landesraumentwicklungsprogramm für PVA vorgesehen Flächen befindet. Entsprechende Unterlagen sollen vom Investor erarbeitet werden.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist gem. § 9 Abs. 7 BauGB in der Planunterlage zeichnerisch dargestellt. Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes wie folgt:
im Norden: durch Ackerflächen, nahe der Landesstraße L271
im Süden: durch den Mühlenweg
im Osten: durch Baumbestände, „Golchen Forst“
im Westen: durch Ackerflächen
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage dargestellt und umfasst
in der Gemarkung Letzin, Flur 4 die Flurstücke 9/2 (teilweise), 12, 13 und 15 (teilweise), eine Fläche von rund 22 ha. Die Flurstücke befinden sich in privatem Eigentum.
Die zukünftige Nutzung des Gebietes soll entsprechend der Zulässigkeiten eines Sonstigen
Sondergebietes Photovoltaikanlage ermöglicht werden.
Im Aufstellungsverfahren werden insbesondere folgende Probleme betrachtet:
- die Zulässigkeit einer Abweichung von den Zielen der Landesraumordnung ist zu prüfen;
- die Umweltauswirkungen der Vorhaben auf umgebende Nutzungen sind zu untersuchen und
darzustellen;
- die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes, die mit der Errichtung
der Photovoltaikanlage verbunden ist, ist zu ermitteln.
Die Erstellung des Bebauungsplanes soll im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht und
artenschutzrechtlicher Prüfung durchgeführt werden.
Das Zielabweichungsverfahren soll nach dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden.
Mit dem Investor wird ein städtebaulicher Vertrag nach §11 BauGB abgeschlossen.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss
§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Gnevkow beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1
Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des
Landes M-V:
- die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Tacksche Bruch“ der Gemeinde Gnevkow;
- den Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 BauGB mit Veröffentlichung im Internet
und im Bekanntmachungsblatt ortsüblich bekannt zu machen;
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, einen, durch den Investor auf seine Kosten zu erarbeitenden, Antrag auf Zielabweichung beim zuständigen Landesministerium einzureichen.
Finanz. Auswirkung
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Die Kosten trägt der Investor. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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