Beschlussvorlage - 12/BV/084/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Gültz „Solarfeld am Priesterbruch“
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gültz
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Entscheidung
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31.03.2022
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Sachverhalt
In der Gemeinde Gültz soll östlich der Bahntrasse, zwischen den Ortslagen Gültz und Seltz, im Bereich „Priesterbruch“ eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PVA) errichtet werden. Für die geplante Nutzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes als eine notwendige Voraussetzung erforderlich. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.
Darüber hinaus ist nach Aufstellungsbeschluss durch die Gemeinde ein Zielabweichungsverfahren im zuständigen Ministerium zu beantragen, da sich der Geltungsbereich in Teilen außerhalb der nach dem Landesraumentwicklungsprogramm für PVA vorgesehen Flächen befindet. Entsprechende Unterlagen sollen vom Investor erarbeitet werden.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist gem. § 9 Abs. 7 BauGB in der Planunterlage zeichnerisch dargestellt. Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes wie folgt:
im Norden: durch Ackerflächen
im Süden: durch Ackerflächen
im Osten: durch Ackerflächen, in Teilen durch Baumbestände, Bereich „Priesterbruch“
im Westen: durch die Bahntrasse Stralsund-Berlin
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage dargestellt und umfasst
in der Gemarkung Seltz, Flur 3 die Flurstücke 1 und 2 (beide teilweise), in der Gemarkung Gültz, Flur 11 das Flurstück 21 sowie in der Gemarkung Gültz, Flur 12 die Flurstücke 4/1 (teilweise), 4/3, 6 (teilweise), 8 (teilweise), 25 (teilweise) und 27, eine Fläche von rund 39 ha. Die Flurstücke befinden sich in privatem Eigentum.
Die zukünftige Nutzung des Gebietes soll entsprechend der Zulässigkeiten eines Sonstigen
Sondergebietes Photovoltaikanlage ermöglicht werden.
Im Aufstellungsverfahren werden insbesondere folgende Probleme betrachtet:
- die Zulässigkeit einer Abweichung von den Zielen der Landesraumordnung ist zu prüfen;
- die Umweltauswirkungen der Vorhaben auf umgebende Nutzungen sind zu untersuchen und
darzustellen;
- die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes, die mit der Errichtung
der Photovoltaikanlage verbunden ist, ist zu ermitteln.
Die Erstellung des Bebauungsplanes soll im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht und
artenschutzrechtlicher Prüfung durchgeführt werden.
Das Zielabweichungsverfahren soll nach dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden.
Mit dem Investor wird ein städtebaulicher Vertrag nach §11 BauGB abgeschlossen.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss
§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Gültz beschließt:
- die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarfeld am Priesterbruch“ der Gemeinde Gültz;
- den Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 BauGB mit Veröffentlichung im Internet
und im Bekanntmachungsblatt ortsüblich bekannt zu machen;
- Der Bürgermeister wird beauftragt, einen, durch den Investor auf seine Kosten zu erarbeitenden, Antrag auf Zielabweichung beim zuständigen Landesministerium einzureichen.
Finanz. Auswirkung
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Die Kosten trägt der Investor. Ein Städtebaulicher Vertrag wird vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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809,5 kB
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