Beschlussvorlage - 01/BV/501/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Maßnahme „Platz der Jugend“ ist im Haushaltsplan 2022 wie folgt veranschlagt:

 

 

Einzahlung

Einzahlung/Förderung LAGuS

5.000 EUR

Auszahlung

10.000 EUR

Eigenanteil Stadt

5.000 EUR

 

Für die Maßnahme wurden Fördermittel in Höhe von 5.000 EUR vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V bewilligt. Hierbei handelt es um eine Projektpauschale. Das Projekt ist bis spätestens 31.07.2022 umzusetzen. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet sicherzustellen, dass entsprechend der Projektbeschreibung in der ersten Hälfte der Projektlaufzeit mindestens 10 Personen am Projekt teilnehmen. Veranstaltungen nur mit Kindern sind nicht förderfähig. Bei den Jugendlichen muss es sich um ausgeschulte Personen handeln.

 

Laut der Richtlinie zur Förderung von Kleinprojekten sollen die Kleinprojekte Angebote zur

sozialen Teilhabe schaffen für Frauen und Männer und deren Familien, insbesondere für von

Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohte. Ein Projekt nur mit Schülern ist nicht möglich.

 

Die Stadt Altentreptow möchte dieses Projekt mit Jugendlichen der Stadt Altentreptow umsetzen und mit der Kooperativen Gesamtschule zusammenarbeiten. Des Weiteren müssen noch die baurechtlichen Voraussetzungen geprüft werden, so dass der Umsetzungszeitraum 31.07.2022 nicht eingehalten werden kann.

Mit den Fördervoraussetzungen ist das Projekt für die Stadt nicht umsetzbar.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, das Projekt ohne Förderung umzusetzen. Zur Deckung des sich um 5.000 EUR erhöhenden Eigenanteiles wird die Auszahlung der Maßnahme „Brücke Jungfernstieg“ herangezogen. Die Maßnahme befindet sich noch in der Planungsphase bzw. sollen auch Fördermittel akquiriert werden, so dass eine vollständige Umsetzung in 2022 nicht erfolgen wird. Demzufolge können hier finanzielle Mittel in Höhe von 5.000 EUR zur Deckung der Maßnahme „Platz der Jugend“ herangezogen werden.

 

Zur Deckung stehen demzufolge aus dem Produktsachkonto 5.4.1.00/2054.78532000 finanzielle Mittel in Höhe von 5.000 EUR zur Finanzierung der überplanmäßigen Auszahlungen bei dem Produktsachkonto 3.6.6.00/0366.78532000 zur Verfügung.

 

Lt. Hauptsatzung § 5 Abs. 6 ist für die Entscheidung für überplanmäßige Auszahlungen bis zu einer Höhe von 50 TEUR der Hauptausschuss zuständig.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Altentreptow beschließt, die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 5.000 EUR für die Maßnahme „Platz der Jugend“ 3.6.6.00/0366.78532000 durch Minderauszahlungen bei der Maßnahme „Brücke Jungfernstieg“ 5.4.1.00/2054.78532000 zu decken.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 x

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 3.6.6.00/0366.78532000

 

 5.4.1.00/2054.78532000

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Einrichtungen der Kinder- u. Jugendarbeit/Platz der Jugend

 

 

 Gemeindestraßen/Brücke Jungfernsteg

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 5.000,00 €

Haushaltsmittel:

 

 400.000 EUR

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 0

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 10.000,00 €

Maßnahmesumme:

 5.000 EUR

noch verfügbar:

 -5.000,00 €

noch verfügbar:

 

 395.000 EUR

Erläuterungen:

 

 

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