Beschlussvorlage - 01/BV/501/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme "Platz der Jugend"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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26.04.2022
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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04.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Entscheidung
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16.05.2022
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Sachverhalt
Die Maßnahme „Platz der Jugend“ ist im Haushaltsplan 2022 wie folgt veranschlagt:
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Einzahlung |
Einzahlung/Förderung LAGuS |
5.000 EUR |
Auszahlung |
10.000 EUR |
Eigenanteil Stadt |
5.000 EUR |
Für die Maßnahme wurden Fördermittel in Höhe von 5.000 EUR vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V bewilligt. Hierbei handelt es um eine Projektpauschale. Das Projekt ist bis spätestens 31.07.2022 umzusetzen. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet sicherzustellen, dass entsprechend der Projektbeschreibung in der ersten Hälfte der Projektlaufzeit mindestens 10 Personen am Projekt teilnehmen. Veranstaltungen nur mit Kindern sind nicht förderfähig. Bei den Jugendlichen muss es sich um ausgeschulte Personen handeln.
Laut der Richtlinie zur Förderung von Kleinprojekten sollen die Kleinprojekte Angebote zur
sozialen Teilhabe schaffen für Frauen und Männer und deren Familien, insbesondere für von
Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohte. Ein Projekt nur mit Schülern ist nicht möglich.
Die Stadt Altentreptow möchte dieses Projekt mit Jugendlichen der Stadt Altentreptow umsetzen und mit der Kooperativen Gesamtschule zusammenarbeiten. Des Weiteren müssen noch die baurechtlichen Voraussetzungen geprüft werden, so dass der Umsetzungszeitraum 31.07.2022 nicht eingehalten werden kann.
Mit den Fördervoraussetzungen ist das Projekt für die Stadt nicht umsetzbar.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, das Projekt ohne Förderung umzusetzen. Zur Deckung des sich um 5.000 EUR erhöhenden Eigenanteiles wird die Auszahlung der Maßnahme „Brücke Jungfernstieg“ herangezogen. Die Maßnahme befindet sich noch in der Planungsphase bzw. sollen auch Fördermittel akquiriert werden, so dass eine vollständige Umsetzung in 2022 nicht erfolgen wird. Demzufolge können hier finanzielle Mittel in Höhe von 5.000 EUR zur Deckung der Maßnahme „Platz der Jugend“ herangezogen werden.
Zur Deckung stehen demzufolge aus dem Produktsachkonto 5.4.1.00/2054.78532000 finanzielle Mittel in Höhe von 5.000 EUR zur Finanzierung der überplanmäßigen Auszahlungen bei dem Produktsachkonto 3.6.6.00/0366.78532000 zur Verfügung.
Lt. Hauptsatzung § 5 Abs. 6 ist für die Entscheidung für überplanmäßige Auszahlungen bis zu einer Höhe von 50 TEUR der Hauptausschuss zuständig.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
2022 |
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in Folgejahren: |
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nein |
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nein |
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ja |
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x |
ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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x |
nicht zur Verfügung |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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3.6.6.00/0366.78532000 |
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5.4.1.00/2054.78532000 |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Einrichtungen der Kinder- u. Jugendarbeit/Platz der Jugend
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Gemeindestraßen/Brücke Jungfernsteg |
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
5.000,00 € |
Haushaltsmittel: |
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400.000 EUR |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
0 |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
10.000,00 € |
Maßnahmesumme: |
5.000 EUR |
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noch verfügbar: |
-5.000,00 € |
noch verfügbar: |
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395.000 EUR |
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Erläuterungen: |