Beschlussvorlage - 01/BV/492/2022-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Planungsziel ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO außerhalb der Ortslage Altentreptow. Das geplante Gewerbegebiet soll die Kriterien eines „grünen Gewerbegebietes“ erfüllen. Die Anforderungen an ein "Grünes Gewerbegebiet" unterteilen sich in Basiskriterien und Zusatzqualifikationen. Erfüllt der Standort alle Basisanforderungen, kann sich die Stadt um die Auszeichnung als "Grünes Gewerbegebiet" bewerben.

 

Basiskriterien:

 

  • Produktion von und Versorgung mit regenerativer Energie
  • Ausbau des Energiemanagements und Erhöhung der Energieeffizienz angesiedelter Unternehmen
  • Informationsveranstaltungen, Beratungsangebote oder Diskussionsrunden zum sparsamen Umgang mit Flächen und zur effizienten Flächennutzung

 

Zusatzqualifikationen in den Bereichen:

 

  • Synergien und Ressourceneffizienz
  • Mobilität
  • Innovation
  • Nachhaltiges Flächenmanagement und Freiraumgestaltung

 

Berücksichtigt werden hierbei insbesondere zukunftsweisende Ansätze, die auf eine Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr setzen oder die Arbeits- und Produktionsprozesse der angesiedelten Unternehmen im Sinne einer industriellen Symbiose aufeinander abstimmen.

 

Nach Prüfung eines geeigneten Standortes ergaben sich zwei dafür prädestinierte Flächen. Der erste Standort mit einer Gesamtgröße von ca. 74,3 ha befindet sich entlang der L 273 in Richtung Grapzow und der zweite Standort mit einer Gesamtgröße von ca. 83,8 ha befindet sich zwischen den Ortslagen Klatzow und Rosemarsow. Die Flächen beider Standorte werden derzeitig landwirtschaftlich genutzt.

 

Die Standorte befinden sich im sogenannten Außenbereich. Im Außenbereich sind nur sogenannte privilegierte Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 - Nr. 8 BauGB zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Vor diesem Hintergrund resultiert die Notwendigkeit, einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Nach der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung werden Angebote für die Erstellung der Planunterlagen für den Bebauungsplan eingefordert.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow muss an beiden Standorten geändert werden. Die Änderung kann gemäß § 8 BauGB im Parallelverfahren erfolgen.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB werden von einem beauftragten Dritten durchgeführt.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, öffentlich bekannt zu machen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Standort 1:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich entlang der L 273, in Richtung Grapzow, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 „Gewerbegebiet an der L 273“ gemäß § 2 BauGB. Der Planungsraum umfasst folgende Flurstücke:

Planteil 1:

Gemarkung Altentreptow, Flur 4, Flurstück 177, 178, 179, 193 teilw., 232, 233, 234, 235, 236, 237, 238

Planteil 2:

Gemarkung Altentreptow, Flur 4, Flurstück 74/9 teilw. 174, 175, 176, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 18

  1. Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO die Ansiedlung von Gewerbebetrieben planungsrechtlich zu ermöglichen.
  2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

  und

Standort 2:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich zwischen den Ortslagen Klatzow und Rosemarsow, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 „Gewerbegebiet Klatzow/Rosemarsow“ gemäß § 2 BauGB. Der Planungsraum umfasst folgende Flurstücke:

Planteil 1:

Gemarkung Klatzow, Flur 2, Flurstück 1/2, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18/4, 19/2, 20, 21

Gemarkung Rosemarsow, Flur 4, Flurstück 24/1, 24/2

Gemarkung Klatzow, Flur 1, Flurstück 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84 teilw., 86/1

Planteil 2:

Gemarkung Klatzow, Flur 2, Flurstück 23, 24, 25

Gemarkung Rosemarsow, Flur 5, Flurstück 29, 31, 33, 34, 35, 37

  1. Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO die Ansiedlung von Gewerbebetrieben planungsrechtlich zu ermöglichen.
  2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Die Kosten sind noch nicht bekannt.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...